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Düngeverordnung: Was Biogaserzeuger jetzt wissen sollten

Die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig- Holstein (EE.SH) informiert mit dem Fachverband Biogas am Dienstag, 21. November 2017 über die Auswirkungen der Düngeverordnung auf Biogasanlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft. Sie hat Auswirkungen auf den Betrieb von Biogasanlagen. Verlängerte Sperrfristen für das Ausbringen von Gärresten, erhöhte Anforderungen an Lagerkapazitäten und erweiterte Dokumentationspflichten führen zu einem mehr Arbeit und zusätzlichem Investitionsbedarf.


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Über den Hintergrund dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Umsetzung in der Praxis informiert die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig- Holstein (EE.SH) in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Biogas am Dienstag, 21. November 2017, von 14.45 bis 18.15 Uhr in den Räumen der Fachhochschule (FH) Kiel, Fachbereich Agrarwirtschaft, Grüner Kamp 11 in Osterrönfeld.


„Biogasanlagen sind eine wichtige Säule für den Energiemix der Zukunft, weil sie im Gegensatz zu Wind- und Solarenergie unabhängig vom Wetter und in begrenztem Umfang sogar flexibel steuerbar sind. Außerdem lassen sie sich zur Wärmeerzeugung nutzen“, betont Sascha Wiesner, Projektleiter der Netzwerkagentur EE.SH. EE.SH ist ein aus Landes- und EU-Mitteln finanziertes Projekt. „Uns ist sehr daran gelegen, die Biogasanlagen-Betreiber zu unterstützen und mit der Wind- und Solarbranche in Kontakt zu bringen, denn nur durch die Vernetzung der verschiedenen Erzeugungsformen untereinander sowie mit den Verbrauchern und Speichermöglichkeiten, der so genannten Sektorenkopplung, kann die Energiewende gelingen.“


Zur Veranstaltung „Auswirkungen der Düngeverordnung auf den Betrieb von Biogasanlagen“ hat das EE.SH-Team unter anderem Dr. Uwe Schleuß vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium eingeladen, um über die Umsetzung der neuen Bundesverordnung auf Landesebene zu berichten. Die rechtlichen und wissenschaftlichen Hintergründe erläutern außerdem der Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, der Professor für Pflanzenernährung und Bodenkunde der FH Kiel, Prof. Dr. Conrad Wiermann, und Dr. Udo Müller-Thomsen von der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt IGLU. Nach einem Fazit von Hans-Ulrich Martensen vom Fachverband Biogas stellen sich die Referenten einer Podiumsdiskussion.


Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung gibt es auf www.ee-sh.de im Internet.

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