Die Bundesregierung hat ihren Erfahrungsberich zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) veröffentlicht. Darin informiert die Bundesregierung über den Stand und die Entwicklung bei der Solarenergie, der Windenergie an Land und auf See, der Biomasse, der Wasserkraft und der Geothermie.
Berichtet wird zudem über bisherige Erfahrungen mit der wettbewerblichen Ausschreibung der Förderhöhe bei den jeweiligen Energieträgern. Auskunft gibt das Kabinett außerdem über die Marktintegration der erneuerbaren Energien sowie über vermiedene Emissionen.
Die Bundesregierung bewertet die Reformen grundsätzlich positiv. Die Neuerungen sowohl im EEG als auch im Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz hätten wesentlich dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizienter geworden sei, heißt es in dem Bericht.
Auch mit den bisherigen Erfahrungen mit den Ausschreibungen zeigt sich die Regierung zufrieden. Für weiterführende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen müssten die Wirkungen des neuen Instruments aber noch weiter beobachtet und evaluiert werden, heißt es.
Im Bereich der Bioenergie wird die geringe Beteiligung an der ersten Ausschreibungsrunde vermerkt und auf die lange Restlaufzeit der früheren EEG-Förderung zurückgeführt. Kritik äußert die Regierung am Missbrauch der Ausnahmeregelung für Bürgerenergiegesellschaften bei Windanlagen, die letztlich die Realisierungsraten beeinflussten und das nationale Klimaschutzziel für 2020 gefährdeten.