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EEG-Novellierung geht in den Endspurt

Das zähe Ringen um die EEG-Novelle hält an. Länder und Verbände drängen mit Vorschlägen, um das Abwürgen der Energiewende in letzter Minute zu verhindern.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)geht in die Schlussphase. Spätestens am 8. Juli soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung durch Bundestag und anschließend den Bundesrat – so der Plan. Allerdings gibt es noch massive Widerstände aus verschiedenen Richtungen gegen die bisherigen Vorschläge des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi). Wie wenig konsensfähig der Referentenentwurf ist, zeigte sich jüngst in der Nacht zum vergangenen Freitag (13. Mai), als die Ministerpräsidenten in ihrem Treffen mit der Bundeskanzlerin keine Einigung erzielen konnten.


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„Die Ministerpräsidenten haben der EEG-Reform der Bundesregierung die rote Karte gezeigt“, wertete Simone Peter, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen das Scheitern der Gespräche. Das sei gut so, denn die bisherigen Vorschläge seien ein Energiewende-Verhinderungsprogramm. Die Windkraft als günstigste Form klimafreundlicher Energie solle abgewürgt und Bürgerenergie-Projekte schikanös erschwert werden. Die zehn grünen Energieminister der Länder hätten deutlich gemacht, dass sie erheblichen Nachbesserungsbedarf sehen. Sie fordern unter anderem einen Windkraftzubau von mindestens 2.500 MW netto im Jahr, die Abschaffung des Deckels für die Solarenergie und Erleichterungen für die Bürgerenergie.


Die Grünen halten auch das im Referentenentwurf vorgeschlagene Ausbauziel von 45 Prozent erneuerbaren Strom bis zum Jahr 2025 für viel zu gering. Denn schon heute haben sie einen Anteil von über 30 % am Stromverbrauch. Während der Markt in den letzten fünf Jahren um jährlich 3 Prozentpunkte gewachsen sei, dürfte er jetzt nur noch um 1,2 Prozentpunkte pro Jahr wachsen. Das wäre ein unnötiger Einbruch des Ausbautempos von über 60 % Prozent. Die Grünen fordern zudem verbindliche Obergrenzen für die jährliche Ausschreibungsmenge. Auch fordern sie, dass Biomasseanlagen sinnvoll genutzt und flexibel betrieben werden. Daher müsse das EEG 2016 auch Regelungen für bestehende Biomasseanlagen enthalten. Ebenso sollte der Gesetzgeber die regionale Vermarktung von Grünstrom wieder ermöglichen.


Die Ministerpräsidenten hatten für die Verhandlung am 12. Mai bereits einen Beschlussvorlage erabeitet. Darin hatte der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) aber auch einige kritische Punkte entdeckt. Darin war u.a. eine einmalige Absenkung der Vergütung für Windkraftanlagen an Land von bis zu 7,5 % geplant. Diese Einmalabsenkung für bereits finanzierte Anlagen hätte einen massiven Einschnitt in den Investorenschutz bedeutet, was Bürger und Banken gleichermaßen verunsichert hätte, befürchtet der BEE. Genauso kritisiert der Verband in der Beschlussvorlage, dass Netzengpässe und der Ausbau von Erzeugungsanlagen verknüpft werden sollen. Dies führe zu weiteren Einschnitten in die Planungssicherheit. Netzengpässe würden im Wesentlichen von unflexiblen Braunkohle- und Kernkraftwerken verursacht. Daran den Ausbau umweltfreundlicher Energie zu orientieren, setze falsche Prioritäten. Aus diesem Grund hatten in der vergangenen Woche neben dem BEE weitere Verbände u.a. in elf Landeshauptstädten gegen die EEG-Novelle demonstriert.


Kritik auch aus Bayern

Auch diebayerische CSU hat sich mit eigenen Kernforderungen in die Diskussion eingeschaltet. Dazu gehören:


  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dezentral und verbrauchsnah erfolgen: Hierzu soll u.a. der Zubau in den südlichen fünf Bundesländern 30 % des Gesamtausbaus betragen. Auch müsse das Referenzertragsmodell für Wind an Land angepasst werden, da es im Süden erheblich höhere Pachtpreise gäbe.
  • Biogas muss unverzichtbarer Bestandteil im EEG bleiben. Daher sollten auch Bestandsanlagen an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Auch fordert die CSU einen Netto-Zubau von 100 MW jährlich. Das BMWi will dagegen einen Brutto-Zubau in dieser Höhe, der Stilllegungen von älteren Anlagen nicht berücksichtigt.
  • Die bisherigen Vorschläge des BMWi, beim Ausschreibungsverfahren kleineren Anbieternauch eine Chance zu geben, reichen laut CSU bei weitem nicht aus. Regionale Kleinanbieter sollten u.a. einen garantierten Zuschlag erhalten.
  • Bei der Photovoltaik fordert die CSU, dass Teilnehmer von Ausschreibungen den Strom auch selbst verbrauchen dürfen. Das BMWi lehnt das bislang ab. Auch sollte ein Zubau von jährlich 2500 MW möglich sein.
  • Auch Wasserkraft müsse in das Ausschreibungsverfahren einbezogen werden, da die bisherigen Vergütungssätze nicht auskömmlich seien.
Der Biogasrat befürwortet zwar Ausschreibungen, sieht aber auch erheblichen Verbesserungsbedarf. So sollte die Bundesregierung die Leistung von Biogasanlagen im Ausschreibungsverfahren zusätzlich zu dem Wert von jährlich 100 MW berücksichtigen, die aufgrund von Anlagenstilllegungen wegfällt. Zudem müsse die Bundesregierung bestehende Biomethananlagen stärker berücksichtigen und Vertrauens- und Bestandsschutz schaffen. Denn bereits im Jahr 2020 könnten rund 10 % der bestehenden Biomethan-BHKW keine Förderung mehr erhalten. Beim Ausschreibungsverfahren selbst sollte die Bundesregierung ein Verfahren für bestehende und neue Biogasanlagen ab dem Jahr 2017 einführen, bei die Förderung nach gasförmiger und fester Biomasse getrennt ausgeschrieben wird, jedoch ohne Differenzierung nach Leistungsklassen und Einsatzstoffen.


„Bei der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) droht die Energiewende und mit ihr die Stromproduktion aus Bioenergie unter die Räder zu geraten“, befürchtet auch Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas. Darum hätten die Ministerpräsidenten maßgeblicher Bundesländer gut daran getan, sich in wichtigen Punkten gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums zu wenden. Die Pläne des Ministeriums würden darauf hinaus laufen, die Energiewende und mit ihr die Bioenergie zur Stromproduktion abzuwürgen. „Was wir aber brauchen, ist eine Anschlussregelung für Tausende Biogasanlagen, die sonst in den nächsten Jahren stillgelegt werden“, wiederholte Seide die Forderungen des Verbandes, die die Bundesregierung bislang nicht berücksichtigt hat. Darum begrüßt der Fachverband die Initiative von Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bayern, die eine klare Perspektive für neue und bestehende Bioenergieanlagen und einen Ausbaupfad von 100 MW netto wollen. „Die EEG-Novelle muss Biogas für die Energiewende sichern“, so Seide.


Unterdessen gehen die Proteste der Branche gegen die Novelle weiter. Am 25. Mai haben Unternehmen aus der Erneuerbaren-Branche sowie Anlagenbetreiber unter dem Motto „5 vor 12“ mehrere Aktionen angekündigt.

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