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EEG-Reform: Windbranche mit neuen Vorschlägen

Der Bundesverband Windenergie hat ganz eigene Vorstellungen für eine EEG-Novelle erarbeitet, die wir nachfolgend vorstellen:

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesverband Windenergie hat ganz eigene Vorstellungen für eine EEG-Novelle erarbeitet, die wir nachfolgend vorstellen:


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1.DerSystemdienstleistungsbonus(SDL-Bonus) wird zum 01.07.2014 aufgegeben. Für bereits genehmigte Projekte müssen Übergangslösungen gefunden werden. 


2.DerRepoweringbonuswird ab dem 01.01.2014 auf die Systematik des EEG 2009 zurückgeführt, d.h., dass die Leistung der Repoweringanlage wieder max. das Fünffache der ersetzten Anlage betragen darf.


3.Für die Windenergie an Landwird ab dem 01.07.2014 ein einstufiges standortgerechtes Vergütungsmodell mit einem Vergütungszeitraum von 20 Jahren eingeführt. Die Regelungen zur Degression bleiben erhalten. Ziel des Vergütungsmodells ist es, eine rentable Amortisation der Investitionskosten bei effizienten Kostenstrukturen zu ermöglichen. Die Vergütungssätze stellen sich in Abhängigkeit der Standortqualitäten wie folgt dar: (Standortqualität / Vergütung pro erzeugter kWh)

  • 150% / 5,9 ct/EUR
  • 140% / 6,4 ct/EUR
  • 130% / 6,8 ct/EUR
  • 120% / 7,3 ct/EUR
  • 110% / 7,8 ct/EUR
  • 100% / 8,2 ct/EUR
  • 90% / 8,7 ct/EUR
  • 80% / 9,1ct/EUR
  • 70% / 9,6 ct/EUR
  • 60% / 9,6 ct/EUR
Die Abstufungen der Standortqualitäten erfolgen in 1%-Stufen. Basis der anfänglichen Einstufung in die entsprechende Vergütungsklasse sind die unabhängigen Ertragsgutachten des jeweiligen Standortes. Nach 5 Jahren erfolgt analog zum bisherigen Referenzertrags- modell eine Korrektur der Einstufung in die passende Vergütungsstufe mit Erstattungen oder ggf. Nachzahlungen. Die Umsetzung erfolgt durch ein einfaches und standardisiertes Verfahren, dessen Einzelheiten noch zu klären sind.


Die angegebene Vergütungsspanne basiert auf dem gegenwärtigen Kapitalmarktzinsniveau. Der BWE weist darauf hin, dass eine Veränderung des Kapitalmarktzinsniveaus um 1%-Punkt die erforderliche Vergütungshöhe ceteris paribus um 4 bis 5% verändert. Eine Koppelung der Vergütung an starke Veränderung der Kapitalmarktzinsen (z.B. Refinanzierungszinssatz des KfW-Förderprogramms 270 oder der 10-jährigen Bundesanleihe) wäre somit im Interesse einer rentablen Amortisation der Investitionskosten sinnvoll.


Der Vorteil eines einstufigen Modells liegt in der Vergleichbarkeit der Standorte und einer geringeren jährlichen Belastung der EEG Umlage. Zusätzlich bleiben auch die Standorte, die deutlich mehr Energie erbringen, länger im System des EEG erhalten und üben damit einen positiven Effekt auf das Umlagekonto aus.


4. Einspeisemanagement(EinsMan): Der BWE sieht die Möglichkeit 1% der von EinsMan-Maßnahmen betroffenen Arbeit einer Windenergieanlage als Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) zu deklarieren. Die darüber hinausgehende abgeschaltete Arbeit wird nur noch mit 80% der entgangenen Vergütungen entschädigt. Dabei gilt der Grundsatz „Verwenden vor Abschalten“. Die Regelung gilt ab dem 01.01.2014.


5. Eine verpflichtende Direktvermarktung lehnt der BWE ab. Stattdessen sollte im Interesse einer möglichst guten Marktintegration die optionale Direktvermarktung mit einer wettbewerblichen Vielfalt an Akteuren und Geschäftsmodellen ebenso wie die degressiv gestaltete Marktprämie beibehalten werden.


6.Die Stromsteuer wird um 25% gesenkt. Dieser Prozentsatz entspricht dem Anteil, den die Erneuerbaren Energien am Strommix einnehmen.



7. Die EEG-Umlage wird von den Kostenanteilen befreit, die nicht direkt den Erneuerbaren Energien zuzurechnen sind.


8. Die Mindestumlage der privilegierten stromintensiven Unternehmen wird ab dem 01.08.2013 angemessen angehoben. Branchen und Unternehmen, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, werden aus der Privilegierung herausgenommen.



Sämtliche Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG beziehen sich auf den Umsetzungszeitpunkt 01.01.2014 bzw. 01.07.2014 und betreffen ausschließlich Neuanlagen. Anderweitige Vorschläge, die in die gesetzlich festgelegte Vergütung für Bestandsanlagen bzw. bestehende Vertrauenstatbestände eingreifen, werden vom BWE strikt abgelehnt. Diese hätten massive Auswirkungen auf die Verlässlichkeit der Investitionsbedingungen in Deutschland. Der Standort Deutschland nähme massiven Schaden im In- und Ausland. Aufgrund der mehrjährigen Planungszeiträume im Bereich von Windkraftprojekten müssen zudem bei der Umsetzung der vorliegenden Vorschläge Übergangsfristen eingeplant werden.



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