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EEG-Umlage sinkt auf 6,79 ct

Jetzt ist es amtlich: Die EEG-Umlage sinkt zum zweiten Mal in der Geschichte. Trotzdem bleibt dieser fiktive Wert äußerst umstritten. Kritik kommt nicht nur von EEG-Gegnern.

Lesezeit: 6 Minuten

Die EEG-Umlagefür das Jahr 2018 liegt nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber bei 6,79 Cent pro Kilowattstunde. Damit sinkt sie das zweite Mal nach dem Jahr 2015. Die leichte Absenkung der EEG-Umlage ist vor allem auf die leicht angestiegenen Börsenstrompreise sowie auf den höheren EEG-Kontostand in den vergangenen Monaten zurückzuführen. Die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien geht damit erst zum zweiten Mal seit der Einführung im Jahr 1998 zurück. Der Rückgang ist allerdings so gering, dass sich Haushaltskunden kaum Hoffnungen auf fallende Strompreise machen können, analysiert die Bundesregierung.        


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Die EEG-Umlage wird als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom berechnet. Je niedriger der Börsenpreis, den Energiekonzerne zahlen müssen, desto höher die Umlage.

Die Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Für 2017 lag die Umlage bei 6,88 Cent/kWh.


Für das Jahr 2018 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren-Anlagen in Höhe von 8.000 Megawatt. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus erneuerbaren Energien auf 204 Terawattstunden. Der fortlaufende Zubau der erneuerbaren Stromerzeugung in 2018, insbesondere im Bereich der Offshore- und Onshore-Windanlagen, führt laut Bundeswirtschaftsministerium zu höheren Kosten. Dieser umlagesteigernde Effekt werde jedoch durch den prognostizierten Anstieg der Strombörsenpreise sowie die positive Entwicklung des EEG-Kontos ausgeglichen. Im Ergebnis ergibt sich ein leichter Rückgang der EEG-Umlage.


Die Umstellung des Erneuerbare-Energien-Gesetz auf eine durch Ausschreibung festgelegte Vergütung hat auf die Umlage 2018 bislang kaum Einfluss, teilt die Bundesnetzagentur mit. Die im Jahr 2017 erzielten Ausschreibungsergebnisse, die zu einem deutlichen Rückgang der Vergütung für Wind- und Solaranlagen geführt haben, sowie die durch die Einführung des Netzausbaugebiets geltenden Zubaubeschränkungen für Onshore-Windanlagen in den nördlichen Bundesländern Windenergie würden erst ab 2019 in größerem Maße wirksam.



Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries führt die Absenkung auf die Reformen zurück, mit denen die Bundesregierung für stabile Strompreise gesorgt habe. Heute zahle ein Durchschnittshaushalt für Strom in etwa das gleiche wie 2014, obwohl der Anteil der erneuerbaren Energien in dieser Zeit von 25 % auf 35 % gestiegen sei. Der durchschnittliche Strompreis für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch lag am Beginn der Legislaturperiode (2014) bei 29,14 Cent/kWh. 2017 liegt der durchschnittliche Preis bei 29,23 Cent/kWh. Diese minimale Steigerung (um 0,09 Cent/kWh) liegt deutlich unter der allgemeinen Inflation.


Vorschläge für die Reform des Umlagesystems


Aus Sicht des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (BNE) besteht weiter Reformbedarf am Umlagesystem. „Strom ist im Vergleich zu fossilen Energieträgern überproportional mit Abgaben und Umlagen belastet. Die Ausweitung der Energiewende auf die Sektoren Wärme und Verkehr wird damit erschwert“, sagt Busch. 

 

Der BNE schlägt vor, die EEG-Umlage anteilig auf den Energieverbrauch für Wärme und Verkehr zu erheben.  Eine dazu im Jahr 2016 vom BNE beauftragte Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung  zeigt, dass die Umlagebelastung auf dem Strompreis mit diesem Ansatz deutlich sinken könnte. „Wenn wir die Basis der EEG-Umlage verbreitern, könnten wir einen deutlichen Impuls für die Sektorkopplung und damit für das Gelingen der Energiewende geben“, so BNE-Geschäftsführer Robert Busch.


Reformbedarf sieht auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Er schlägt vor, die konventionelle Stromerzeugung mit einem CO2-Preis zu belegen und damit die Stromsteuer zu ersetzen. Außerdem sollten die Industrieprivilegien aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Dies würde sich weiter umlagesenkend auswirken.


Diesem Vorschlag schließt sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) an, in dem die großen Energieversorger organisiert sind. Wenn die „besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Industrien“ aus der EEG-Umlage herausgenommen und über den Bundeshaushalt finanziert würden, ließe sich damit die EEG-Umlage auf einen Schlag um fast ein Viertel reduzieren. Das wäre erstens sozialverträglicher, da die Stromverbraucher entlastet würden. Zweitens wäre es ein Beitrag, um den zunehmend aus Erneuerbaren erzeugten Strom auch im Verkehrs- und Wärmesektor wettbewerbsfähiger zu machen. Auch plädiert der BDEW dafür, den Strompreis um die vielen Abgaben zu entlasten.  Steuern, Abgaben und Umlagen seien inzwischen auf 55 Prozent geklettert, während das eigentliche Produkt Strom inzwischen weniger als ein Fünftel des Strompreises ausmache.


Auch die Bundestagsabgeordnete Dr. Julia Verlinden (Grüne)setzt sich für eine Beschränkung der Industrieprivilegien ein. „Während eine Vielzahl von Unternehmen teils erhebliche Rabatte bei der Umlage erhält, müssen die übrigen Verbraucher diese Privilegien mitfinanzieren“, kritisiert sie. Das Umlageverfahren müsse überarbeitet werden, um Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten. Die ausufernden Ausnahmeregelungen sollten auf Unternehmen beschränkt werden, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen und bereits Maßnahmen für mehr Energieeffizienz umgesetzt haben. Die verbleibende Summe an EEG-Befreiungen sollte über den Steuerhaushalt finanziert werden. Darüber hinaus könne ein angemessener Mindestpreis für CO2 zur Entlastung der EEG-Umlage beitragen.


Stimmen der EEG-Kritiker


Der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß, sieht erheblichen Reformbedarf beim EEG allgemein: „Es ist eine gute Botschaft an Haushalte und Unternehmen, dass die EEG- Umlage im nächsten Jahr sinkt. Aber die Senkung ist nur möglich, weil wir im windschwachen Jahr 2016 ein ansehnliches Finanzpolster von 3,3 Milliarden ansparen konnten, das jetzt aufgelöst wird.“ Tatsächlich seien die Förderkosten für die Erneuerbaren gestiegen, und zwar auf einen neuen Höchstwert von 25,6 Milliarden Euro. Bareiß hält es für unumgänglich, das Tempo des Erneuerbaren-Ausbaus mit dem Netzausbau zu synchronisieren. „Sonst sind wir gezwungen, in Norddeutschland zunehmend Windenergieanlagen aus dem Wind zu drehen und in Süddeutschland ineffiziente Reservekraftwerke anzuwerfen. Das ist auf Dauer unbezahlbar."


Noch drastischer kritisiert der Wirtschaftsrat der CDU die Förderung der erneuerbaren Energien und forderte erneut ein Ende der „kostentreibenden Subventionierungen der erneuerbaren Energien“ über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). „Noch immer schultern die deutschen Verbraucher aufgrund der überzogenen Steuern und Abgaben mit die höchsten Strompreise in Europa. Der neuen Bundesregierung muss es gelingen, die Stromkosten wieder wettbewerbsfähig zu gestalten“, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Das EEG als Kostentreiber Nummer eins der Energiewende habe seine Aufgabe erfüllt, die erneuerbaren Energien zu etablieren. Die Förderung könne - bei Bestandschutz für Altanlagen - auslaufen. „Die Einführung von Ausschreibungen im Erneuerbaren-Ausbau war ein Schritt in die richtige Richtung und hat zu einer Absenkung der EEG-Umlage geführt. Dieser Weg muss jetzt mit technologieoffenen Ausschreibungen konsequent weiter beschritten werden, um die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren voranzutreiben. Erzielte Kosteneinsparungen dürfen dabei nicht durch steigende Netzentgelte torpediert werden.“  















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