Die Europäische Kommission droht den USA mit der Einführung von Strafzöllen auf Bioethanolimporte, sollte Washington die massive Subventionierung des Sprits wieder aufnehmen. Im EU-Amtsblatt wurde am vergangenen Freitag eine Verordnung veröffentlicht, wonach Bioethanolimporte aus den USA einer zollamtlichen Erfassung unterworfen werden. Dieser Schritt ist Voraussetzung für die eventuelle Einführung von Antisubventionsmaßnahmen.
Die Kommission beteuert, da die wichtigste US-Subvention - Branchenexperten zufolge die volumenbasierte Verbrauchssteuererleichterung (VEETC) - seit Ende 2011 ausgesetzt sei, wolle man keine vorläufigen Strafzölle erheben. Allerdings hat die Behörde festgestellt, dass im Untersuchungszeitraum vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 „eindeutig eine anfechtbare Subventionierung erfolgte und der Wirtschaftszweig der Union dadurch bedeutend geschädigt wurde“. Es lägen Hinweise vor, dass die USA die Subvention in den kommenden Monaten rückwirkend wieder einführen könnten. Für diesen Fall will die Kommission gerüstet sein - um US-Exporteure wie Archer Daniels Midland (ADM) oder Valero Energy auch rückwirkend zur Kasse zu bitten.
Ministerrat am Zug
Der Ministerrat muss in den nächsten Monaten über die Einführung permanenter Strafzölle entscheiden, das heißt zunächst für fünf Jahre. Neben Zusatzzöllen gegen ungerechtfertigte Subventionen können auch Sonderzölle zum Ausgleich gegen Dumping erhoben werden, falls US-Hersteller ihre Ware im Ausland nachweislich und bewusst billiger als im Inland absetzen. Nach Auskunft der Kommission lagen für eine solche Bewertung zuletzt aber noch nicht genügend Daten vor.
Brüssel bietet Washington derweil einen Tauschhandel an: Wenn die USA ihre beanstandeten Steuererleichterungen in der Mottenkiste lassen, will die Kommission dem Rat empfehlen, auf die Einführung permanenter Antisubventionsmaßnahmen zu verzichten. (AgE)