Die Bundesregierung will in den Jahren 2019 bis 2021 Sonderausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik durchführen. Gleichzeitig soll es technologieübergreifende Innovationsausschreibungen geben, um neue Förderbedingungen auszuprobieren, die zu mehr Netz- und Systemdienlichkeit und mehr Wettbewerb bei den erneuerbaren Energien führen sollen.
Weniger Nachtbeleutung und neue Abstände
Für mehr Akzeptanz will die Regierung ab 2020 für eine bedarfsgerechte Nachtbeleuchtung bei Windkraftanlagen sorgen. Zum anderen soll Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesländer Mindestabstände, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligung von Kommunen und Veränderung von Planungsverfahren klären. „Auf dieser Grundlage entscheiden wir im Herbst 2019 im Paket über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und über Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis 2030, um das im Koalitionsvertrag angestrebte Erneuerbaren-Ziel von 65 Prozent zu erreichen“, erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann und Georg Nüßlein.
Solarwirtschaft ist enttäuscht
Die im Verlauf des gestrigen Abends erzielte Einigung zwischen den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD zum weiteren Ökostrom-Ausbau ist nach Einschätzung der Solarwirtschaft weitgehend wertlos. Es sei versäumt worden, in diesem Zusammenhang den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fixierten 52-Gigawatt-Förderdeckel für die Solarenergie zu beseitigen, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft. Der Verband fordert schnelle Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren und eine Streichung des Solardeckels, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde.
Vor allem die Installationszahlen für Solarstromanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern werden ohne gesetzliche Änderungen schon bald drastisch einbrechen, so eine Analyse des BSW.