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Energiebranche kritisiert gemeinsame Ausschreibungen scharf

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Photovoltaik und Windenergie ließen Branchenvertreter kein gutes Haar an der neuen Regelung. Es sei nicht sinnvoll, nur die Kosten zu betrachten.

Lesezeit: 5 Minuten

Bei der ersten gemeinsamen Ausschreibung von Solar-Freiflächenanlagen und Windenergie an Land hat sich die Photovoltaik aus Kostengründen durchgesetzt (siehe Meldung vom 12. April). Das stößt bei Branchenvertretern überwiegend auf Kritik. „Die Ergebnisse unterstreichen die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik, die in den vergangenen Jahren eine enorme Kostendegression durchlaufen hat. Das ist ein positives Signal im Sinne der Energiewende“, erklärte Stefan Kapferer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft.


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Gemeinsamen Ausschreibung birgt Risiken


Die Photovoltaik werde so gemeinsam mit der Windenergie an Land und auf dem Meer unumkehrbar zum wichtigsten Energieträger Deutschlands werden. 
Dass ausschließlich Photovoltaik zum Zuge gekommen ist, zeige jedoch auch die Risiken von technologieübergreifenden Ausschreibungen, so Kapferer. "Insbesondere dann, wenn in solchen Auktionen große Volumina ausgeschrieben werden, ergibt sich die Gefahr von unnötigen Mehrkosten. Werden unterschiedliche Technologien mit unterschiedlichen Kostenniveaus in großem Maßstab gemeinsam ausgeschrieben, ist es wahrscheinlich, dass aufgrund der ausgeschriebenen Gesamtleistung auch die teurere Technologie zum Zuge kommen und damit Preis setzend wird. Das wäre nicht im Sinne einer möglichst kosteneffizienten Energiewende“, sagte der Vertreter der großen Energiekonzerne.


Photovoltaik wird zur günstigsten Energiequelle


Lob für die Photovoltaik kam auch von Dr. Patrick Graichen, Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende. „Solarstrom ist jetzt auch in Deutschland die kostengünstigste Energiequelle. Solar ist etwa 10 bis 20 Prozent günstiger als Wind, kostet nur halb so viel wie Strom aus neuen Kohlekraftwerken und nur ein Drittel von dem, was Strom aus neuen Atomkraftwerken kostet.“ Dass Solarenergie einer der Pfeiler der Energiewende sei, hätten auch viele Energiekonzerne verstanden, denn auf sie würden etliche der Zuschläge entfallen. Deutschland sollte deshalb wieder mehr Photovoltaik bauen und damit dem Beispiel von Ländern wie China, der Türkei, Australien und Japan folgen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Solar- und Windkraftanlagen 2018 und 2019 müssen jetzt noch vor der Sommerpause im Gesetz verankert werden“, fordert Graichen.


Auch er kritisierte die Konkurrenz von Wind- gegen Solaranlagen. Daher seien die gemeinsamen Ausschreibungen nicht zielführend. Die Energiewende brauche beide Technologien: „Wind und Solar ergänzen sich gut, sie produzieren Strom zu unterschiedlichen Zeiten. In Zukunft sollten daher Wind- und Solarkombinationen ausgeschrieben werden. So können Kosten gesenkt werden, denn die nötige Netzinfrastruktur und auch Flächen werden dann gemeinsam genutzt.“


Stromsystem wird nicht berücksichtigt


Der Verband des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus (VDMA), in dem auch Hersteller von Photovoltaik- und Windenergieanlagen organisiert sind, bewertet Technologieoffenheit grundsätzlich positiv. Im konkreten Fall sei die gemeinsame Ausschreibung aber kontraproduktiv. Denn Systemdienlichkeit und -kosten blieben unzureichend berücksichtigt. „Für einen effizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien ist dies allerdings unbedingt erforderlich“, bewertet Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, die Ausschreibungsergebnisse.


Als neues Instrument wurde die Verteilernetzkomponente eingeführt, um die Netzsituation in den gemeinsamen Ausschreibungen zu berücksichtigen. Das Instrument hatte laut VDMA keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte, so dass VDMA Power Systems sie in Anbetracht ihrer Komplexität grundsätzlich in Frage stellt. „Eine so kleinteilige und an der aktuellen Netzsituation ausgerichtete Regelung ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss, hier muss man dringend einfachere und stabilere Ideen finden“, forderte Zelinger.


Stärkerer Ausbau statt Kostenwettstreit


Auch die Spitzenverbände der Solarwirtschaft und der Windenergiebranche lehnen gemeinsame Ausschreibungen weiter entschieden ab. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) und der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) sprechen sich mit Blick auf die Ergebnisse dagegen aus, die beiden Erzeugungstechnologien in einen nicht zielgerichteten Kostenwettstreit zu verwickeln. Eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erfordere einen kraftvollen Ausbau der Wind- und Solarkapazitäten auf Augenhöhe. BWE-Präsident Hermann Albers betonte: „Die Bundesregierung hat sich für 2030 ein ambitioniertes Ausbauziel bei den erneuerbaren Energien gesetzt. Dieses kann nur erreicht werden, wenn sowohl Windenergie, als auch Solarenergie ab sofort deutlich stärker ausgebaut werden.“ Statt eines Gegeneinander der beiden wichtigsten Säulen unseres zukünftigen Energiesystems sei ein intelligenter Mix der beiden Technologien nötig. Damit ließen sich Lastspitzen abfeder und  das Netz gleichmäßiger auslasten, so Albers.  Zu diesem Ergebnis kam auch eine Analyse des Deutschen Wetterdienstes (DWD), der die Wetterdaten der vergangenen 20 Jahre untersucht hat.


Noch Nachholbedarf bei der Photovoltaik


Auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, sieht das Experiment der gemeinsamen Ausschreibung als gescheitert an. „Die Auktionsergebnisse belegen das ausgezeichnete Preis-Leistungs-Verhältnis neuer Solarkraftwerke, nicht aber die Eignung gemeinsamer Ausschreibungen. Erfolgreicher Klimaschutz braucht ein Miteinander und kein Gegeneinander von Solar- und Windenergie sowie verlässliche und ambitionierte Ausbaupfade für beide Technologien.“


Bei der Solarstromerzeugung sieht Körnig erheblichen Nachholbedarf. Um beide Technologien auf Augenhöhe zu bringen, besser miteinander zu verzahnen und die Kosteneffizienz der Solarenergie stärker zu nutzen, empfiehlt der BSW, den Aufbau der Photovoltaik-Kapazität auf ein Niveau von jährlich rund 10 GW zu ermöglichen und dafür bestehende Barrieren im Kraftwerks- und Gebäudesektor zu beseitigen.



Statt technologieneutraler Verfahren sollte der Gesetzgeber es bei eigenständigen Ausschreibungsverfahren mit fairen Wettbewerbsbedingungen belassen und so ein zur Systemintegration optimales Verhältnis von Photovoltaik- und Windenergie sichern. Auch in den getrennten Verfahren konnten beide Branchen deutlich sichtbare Kostendegressionen realisieren, an denen sie weiter arbeiten wollen.

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