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Europäische Ölsaaten-Allianz kritisiert EU-Pläne zu Biosprit

Die EU dürfe die bis 2020 vorgegebene Zielmarke von 10 % erneuerbarer Energien im Transportwesen nicht verlassen, mahnt der Zusammenschluss europäischer Ölsaatenerzeugerverbände.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Ölsaaten-Allianz (EOA)hat sich mit einem Positionspapier gegen die Pläne der EU-Kommission gewehrt, die Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auslaufen zu lassen. Die EOA ist der Zusammenschluss der Ölsaatenerzeugerverbände Frankreich, Großbritannien, Polen und Deutschland sowie der europäischen Verbände der Ölmühlen- und Biodieselindustrie (EBB). Hintergrund ist, dass die EU-Kommission Ende November 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) vorgelegt hat. Damit will die Kommission u.a. das verpflichtende Mindestziels von 10 % erneuerbarer Energien im Verkehrssektor für alle Mitgliedsstaaten streichen und die Kappungsgrenze für Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse von 7% (2021) auf 3,8 % im Jahr 2030 reduzieren.


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Diese Vorschläge würden den Rapsanbau in der EU bedrohen, warnt die EOA. Denn Biodiesel mache zwei Drittel der gesamten Biokraftstoff-Produktion der EU aus und sei somit der meistgenutzte EU-Biokraftstoff. EU-Biodiesel besteht laut EOA zu 60 % aus EU-Raps, zwei Drittel des in der EU hergestellten Rapsöls fließen in die Biodiesel-Produktion.


Gleichzeitig trage Raps-Biodiesel maßgeblich zur Eiweißversorgung der EU bei. Gentechnikfreies Protein, das als Nebenprodukt bei der Herstellung von Biokraftstoffen der ersten Generation anfällt, stellt derzeit 20 % des EU-Verbrauchs dar und senkt den Import von Sojaschrot. Zudem trage Raps zur Biodiversität bei und sei wichtig für den Aufbau und Honigertrag der Bienenvölker.

Daher fordert die Allianz:

  • Die EU darf die bis 2020 vorgegebene Zielmarke von 10 % erneuerbarer Energien im Transportwesen, die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2009 festgelegt wurde, nicht zurückziehen.
  • Die Unterstützung auch für pflanzenbasierte Biokraftstoffe muss bis 2030 aufrecht bleiben, um so die stufenweise Einführung fortschrittlicher Biokraftstoffe zu ermöglichen. Solange fortschrittliche Biokraftstoffe nicht flächendeckend erhältlich sind, sind pflanzenbasierte Biokraftstoffe derzeit der einzig bedeutsame Beitrag zur Kohlendioxidreduzierung.
  • Pflanzenbasierte Biokraftstoffe, die zur Protein-Unabhängigkeit der EU beitragen, sollten bevorzugt gefördert werden.
  • Die EU sollte die in Anhang VIII, Teil A angegebenen Treibhausgaswerte so anpassen, dass die bei der Palmöl-Herstellung entstehenden CO2-Emissionen sachgerecht berücksichtigt werden und damit zwischen Raps und Sonnenblumen einerseits und Palmöl andererseits differenziert wird.
  • Um die reale Leistung von Biokraftstoffen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen angemessen beurteilen zu können, sei es zwingend notwendig, den Vergleichswert für fossile Kraftstoffe gemäß der neusten verfügbaren Studien (mindestens auf 115 g CO2/MJ) anzupassen. Die EU-Kommission hatte 94 g vorgeschlagen.



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