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Fachverband Biogas fordert mehr Klimaschutz-Engagement von der EU

Der Fachverband Biogas hat zum Entwurf der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) Stellung genommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bereits seit Ende letzten Jahres laufen in Brüssel die Beratungen zu der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die voraussichtlich ab 2021 gültig sein wird. Die RED benennt Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und regelt grundlegende Fragen, beispielsweise die Ziele für erneuerbare Energien oder die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse.


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Der Fachverband Biogas hält den vorliegende Entwurf für wenig ambitioniert. „27 % Erneuerbare Energien bis 2030 ist kein ehrgeiziges Ziel und erfüllt den Geist des Pariser Abkommens nicht im Geringsten“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez. Dieser Anteil ließe sich ohne Anstrengungen erreichen. Die Begrenzung der Klimaerwärmung könne damit jedoch nicht gelingen. Ohne verbindliche nationaler Ziele könne sich jeder einzelne Mitgliedstaat aus der Verantwortung stehlen, seinen Teil zur europäischen Energiewende beizutragen. Der Fachverband Biogas fordert daher seit Beginn der Beratungen gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien ein ehrgeizigeres Gesamtziel von mindestens 45 %.


Ein zentrales Thema für die Biogasbranche ist die geplante Ausweitung von Nachhaltigkeitsanforderungen auch auf die stationäre Biogasnutzung. Die geplanten hohen Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung von 70 % für Biogas als Kraftstoff und 80 % (ab 2026 von 85 %) für Biogas in der Strom- und Wärmeproduktion stellen eine besondere Herausforderung für die Branche dar. Der Fachverband begrüßt zwar einheitliche Nachhaltigkeitsanforderungen. Aber die Regelungen müssten so ausgestaltet werden, dass auch kleine Betriebe dem hohen administrativen Aufwand zum Nachweis der individuellen Treibhausgaseinsparungen Herr werden können. „Wir fordern daher Standardwerte für die in Deutschland gängigen unterschiedlichen Substrate“, so da Costa Gomez.


Positiv bewertet der Verband, dass die EU endlich den besonderen Wert der Vergärung von Wirtschaftsdünger anerkennt: Biogasanlagen, die Gülle als Substrate einsetzen, sollen sich künftig für diese Klimadienstleistung besonders hohe Gutschriften in ihrer Treibhausgas Bilanz anrechnen lassen können.


Die Richtlinie sieht weiterhin Ausnahmen von den Nachhaltigkeitsanforderungen für Anlagen unter 500 Kilowatt installierter elektrischer Leistung vor. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Flexibilisierung der Anlagen und der damit einhergehenden Steigerung der installierten Leistung fordert der Fachverband als Einheit für die Ausnahmen jedoch nicht die installierte, sondern die Bemessungsleistung. So würden die Biogasanlagen, die in eine verlässliche Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien investieren, nicht auch noch dafür bestraft.


Begrüßenswert ist die Einführung einer Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, unter die auch Biogas aus Gülle und Bioabfall fällt. Diese soll von 0,5 % in 2021 auf 3,6 % in 2030 steigen und dafür sorgen, dass der deutsche Treibstoffmix kontinuierlich klimafreundlicher wird. Allerdings plädiert der Verband für eine ambitioniertere Quote und spricht sich zudem klar für den Erhalt des Anteils von 7 % der Biokraftstoffe aus Energie- und Futterpflanzen aus, die nach dem aktuellen Entwurf auf 3,8 % abgesenkt werden soll. „Um die Dekarbonisierung zu erreichen, die wir mit dem Pariser Abkommen vereinbart haben, müssen schnellstmöglich so viele fossile Kraftstoffe wie möglich ersetzt werden“, erklärt der Geschäftsführer. Biokraftstoffe sowohl aus Energiepflanzen als auch aus Rest-und Abfallstoffen seien unverzichtbarer Bestandteil des Kraftstoffmixes – und das nicht nur im Individual-, sondern auch beim Schwerlastverkehr, in Schiffen und Flugzeugen.



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