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Fachverband: Düngeverordnung verhindert Nährstoffkreisläufe

Der Fachverband Biogas kritisiert Ungleichbehandlungen bei der Düngeverordnung und fordert deutliche Nachbesserungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Fachverband Biogas kritisiert Teile des am Freitag (17.2.2017) veröffentlichten, neuen Entwurfs zur Düngeverordnung. Zwar sei das Ende der Debatte begrüßenswert und die Versorgung mit sauberem Wasser elementar wichtig. Dennoch bedauert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes, Dr. Claudius da Costa Gomez, dass der Entwurf in Teilen zu pauschal formuliert wurde. Dazu gehört laut Fachverband beispielsweise die geforderte Lagerkapazität von neun Monaten, wenn der Landwirt nicht genügend eigene Flächen für die Ausbringung der anfallenden Gülle bzw. Gärreste zur Verfügung hat. Bei Biogasanlagen stünde diese Fläche in den meisten Fällen zur Verfügung. „Da Biogasanlagen in der Regel gewerblich sind, der Betrieb dahinter aber landwirtschaftlich, gehören die Flächen rein rechtlich nicht zur Biogasanlage“, erklärt da Costa Gomez.


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Ähnlich verhalte es sich mit Pachtflächen oder Flächen von Rohstofflieferanten, auf denen der Gärrest als Dünger ausgebracht wird. „Diese bislang geschlossenen Kreisläufe dürfen nicht zerstört und müssen mit entsprechenden Regelungen berücksichtigt werden!“, fordert da Costa Gomez.


Auch die im Entwurf festgelegte pauschale Obergrenze von 170 kg Stickstoffaus organischen Düngemitteln, die pro Hektar und Jahr ausgebracht werden dürfen, sei praxisfern und gehe nicht auf die Standortgegebenheiten ein. Bislang bezog sich diese Grenze auf Stickstoff tierischen Ursprungs. In Zukunft soll auch pflanzlicher Stickstoff mit einberechnet werden. „Das bedeutet eine große Herausforderung für Anlagenbetreiber, die Energiepflanzen vergären“, erklärt da Costa Gomez. Denn diese neue Vorgabe mache es vielen Akteuren der Biogasbranche nahezu unmöglich, die anfallenden Gärreste sinnvoll in geschlossene Nährstoffkreisläufe einzubringen. Dabei liege gerade im Energiepflanzenanbau der Bedarf an Stickstoff auf Hochertragsstandorten zuweilen bei 260 kg, auf Grünland bei bis zu 400 kg.


In der Konsequenz hieße dies für den Anlagenbetreiber, dass er den Stickstoffbedarf seiner Energiepflanzen mit teurem und energieintensiv erzeugtem Mineraldünger ausgleichen muss - und im Gegenzug die vorhandenen Gärreste nicht ausbringen darf. Das könne nicht im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft sein, kritisiert da Costa Gomez.


Bei Biogasdünger sieht der Entwurf eine zusätzliche Beschränkung auf Grünland und mehrjährige Futterflächen vor – obwohl die Pflanzenverfügbarkeit der Nährstoffe von vergorenem Material sogar besser sei. „Der Fachverband Biogas fordert eine Gleichstellung fester Gärprodukte mit Festmist“, betont da Costa Gomez. Es sei wenig nachvollziehbar, warum die vielen Sonderregelungen für Festmist nicht auch für feste Gärprodukte mit ähnlichen Eigenschaften gelten sollten.


Der überarbeitete Entwurf soll noch im März verabschiedet werden und bereits in diesem Jahr in Kraft treten. Auch hier fordert da Costa Gomez Augenmaß beim Vollzug: „Es ist unrealistisch, alle Anforderungen so kurzfristig zu erfüllen, da der Anbau bereits mit der Aussaat im vorherigen Herbst festgelegt wurde“, mahnt der Hauptgeschäftsführer. „Auch neue Lagerbehälter lassen sich nicht so schnell planen und bauen - ganz abgesehen davon, dass die Genehmigung lange dauert.“

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