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Finanzministerium will Steuerermäßigung für Gasfahrzeuge kippen

Das Bundesfinanzministerium will die Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff nur bis 2021 verlängern und Strom aus Biogasanlagen besteuern. Branchenverbände gehen deswegen auf die Barrikaden.

Lesezeit: 4 Minuten

Biomethan und Erdgas als Kraftstoff sollen bis zum Jahr 2021 von der Energiesteuer befreitbleiben. Anschließend soll die Steuerermäßigung bis 2024 degressiv fallen, also allmählich ansteigen. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes vor. Darin wird die Höhe der Steuern für verschiedene Energieprodukte geregelt und entsprechende Vergünstigungen, beispielsweise für erneuerbare Energien, festgelegt.


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Die Verlängerung reicht nach Ansicht der von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierten Initiative Erdgasmobilität bei weitem nicht aus. Die Initiative plädiert in einer Stellungnahme für eine Verlängerung bis mindestens 2026 und für eine Degression nur im Fall eines besonders starken Marktwachstums.


Die derzeitigen Rahmenbedingungen belohnen die Vorteile der Kraftstoffe für Energiewende und Klima nicht. Eine Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan bis mindestens 2026 wäre ein wichtiges Signal für den Markt und die Verbraucher und eine Voraussetzung für weitere Investitionen, sagte Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. Damit die Energiesteuerermäßigung für Erdgas und Biomethan ihre Wirkung entfalten könne, sollte sie an die Entwicklung des Markts und seine Investitionszyklen gekoppelt werden. Derzeit liege der Marktanteil von Erdgas und Biomethan am Kraftstoffabsatz bei lediglich 0,35 Prozent. Ab einem Anteil von 4 Prozent würde sich die Marktentwicklung selbst tragen, dann wäre eine Steuerermäßigung nicht mehr nötig. Vor 2026 sei diese Zielmarke aber wahrscheinlich nicht erreichbar. Sollte der Markt schneller wachsen, könne die Ermäßigung ab einem Anteil von 3 Prozent reduziert werden.


„Erdgas und Biomethan als Kraftstoffe sind derzeit die günstigste Option, um Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Bei der derzeit üblichen Beimischung von 20 Prozent Biomethan stoßen Erdgasfahrzeuge bis zu 35 Prozent weniger Treibhausgase aus als Benziner oder Diesel“, betont Kuhlmann. Der Ausstoß an Stickoxiden sei um bis zu 90 Prozent geringer, die Lärmbelastung bei Nutzfahrzeugen um bis zu 50 Prozent. Im Straßengüterverkehr sei Flüssigerdgas (LNG – Liquefied Natural Gas) auf langen Strecken laut Initiative Erdgasmobilität die einzige wettbewerbsfähige Alternative zu Diesel. Ein größerer Absatzmarkt würde die Kosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette senken, von der Kraftstoffbereitstellung über die Tankstelleninfrastruktur bis zu den Fahrzeugen, und so die Wettbewerbsfähigkeit der Erdgasmobilität weiter verbessern.


Auch der Fachverband Biogas e.V. kritisiert in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf. Positiv bewertet der Verband die Fortführung der Steuerermäßigung für Biomethan über das Jahr 2018 hinaus. Nicht zu verstehen sei allerdings, dass die volle Steuerermäßigung nur bis 2021 gelten soll und anschließend bis 2024 degressiv ausgeführt wird. „Für einen Autofahrer, der auf ein CNG (compressed natural gas)-Fahrzeug umsteigen will und damit auch Biomethan tanken kann ist das das falsche Signal“, warnt Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas.


Steuer auf Biogas-Strom geplant


Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus vor, Strom aus Biomasse nicht mehr als Strom aus Erneuerbaren Energieträgern zu werten. Dies sei überhaupt nicht nachvollziehbar, da Biogasanlagen einen erheblichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisteten und als erneuerbare Energieanlagen nicht mit fossilen Kleinanlagen gleichzustellen seien.

Als Folge dieser Änderung des Stromsteuerrechts müssten größere Anlagen für ihren selbst verbrauchten Strom Stromsteuer entrichten. Gerade für viele Pioniere, die einst angetreten sind, ihren Strom selbst zu erzeugen, sei das ein Schlag ins Gesicht.


Deswegen fordert der Fachverband Biogas e.V. eine Überarbeitung des Entwurfs, der keine neuen wirtschaftlichen Hemmnisse für Betreiber dezentraler Anlagen beinhalten dürfe. Dazu gehöre auch, dass Strom aus Erneuerbaren Energien weiter steuerbefreit genutzt werden kann.


Der Biogasrat+ e. V. schlägt Alarm und fordert gravierende Änderungen sowie ein klares Bekenntnis der Regierung zu einer weiteren Förderung dezentraler Energiekonzepte. Mit der willkürlichen Diskriminierung von Strom aus Biomasse werde die Branche systematisch benachteiligt, warnt der Verband. In der Konsequenz wäre damit künftig eine Stromsteuerbefreiung für Strom aus Biomasse ausgeschlossen. „Strom aus Biomasse gilt nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz als regenerative Energie und muss daher auch im Stromsteuergesetz so definiert werden“, fordert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates.


Auch die vorgesehene Regelung zur Abschaffung der Kombinationsmöglichkeit von EEG-Vergütung und Stromsteuerbefreiung unter dem Vorwand einer angeblichen, europarechtlich nicht zulässigen Überförderung lehnt der Biogasrat ausdrücklich ab.


Bereits heute gäbe es zahlreiche dezentrale Konzepte zur regionalen Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien, die im Vertrauen auf die Förderung nach dem EEG und einer Stromsteuerbefreiung gemäß Stromsteuergesetz geplant und realisiert worden seien. Mit der geplanten Änderung seien bestehende und zukünftige Investitionen in dezentrale erneuerbare Vermarktungskonzepte massiv bedroht.

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