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Flexibilisierung: Biogasanlagen brauchen zweite Chance

Die Initiative „Flexperten“ fordert die Politik auf, die bestehende Regelung zur Flexibilisierung zu überarbeiten. Ansonsten könnte die Umstellung auf bedarfsgerechte Stromerzeugung schon 2018 zum Erliegen kommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab Mitte 2018 könnte die Flexibilisierung von Biogasanlagen zum Erliegen kommen. Ab dann steigt das Risiko für Biogasanlagenbetreiber stark an, dass die Umsetzung von Baugenehmigung sowie Installation von zusätzlichen Gas- und Wärmespeichern sowie weiteren BHKW nicht mehr rechtzeitig fertig wird. Das befürchtet die Initiative „Flexperten“, zu der sich Vertreter der Biogasindustrie zusammengeschlossen haben, um die Flexibilisierung von Biogasanlagen voranzubringen.


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Grund für das erhöhte Risiko ab 2018 ist der Deckel für die Flexibilisierungsprämie (kurz: Flexprämie) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Flexprämie in Höhe von 130 € pro zusätzlich installiertem kW Leistung wird solange gewährt, bis der „Deckel“ von 1350 MW Leistung erreicht ist. Nach Ansicht der Flexperten könnten Mitte 2018 rund 800 MW erreicht sein. Wegen höherem Planungs- und Genehmigungsaufwand und der komplexeren Technik haben aufwändigere Projekte aber eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Monaten. „Kleine“ Projekte, bei denen das alte BHKW durch ein neu hinzugefügtes Flex-BHKW mehr ersetzt als ergänzt würden, könnten schon in weniger als sechs Monaten realisiert werden. Bei steigender Unsicherheit, ob der  Deckel der Flexibilitätsprämie bald erreicht wird, würden laut Flexperten nur diese schnelleren, „kleinen“ Projekte begonnen.


Ab einem Ausschöpfungsgrad von etwa 800 MW würden wahrscheinlich nur noch Projekte umgesetzt, die auch ohne Flexibilitätsprämie wirtschaftlich wären. Diese seien aber energiewirtschaftlich wenig hilfreich und würden eher nicht zur nachhaltigen Flexibilisierung beitragen. Daher drängen die Flexperten auf eine zügige Änderung der Flexprämie.


Dazu hat die Initiative u.a. folgende Vorschläge (weitere Forderungen die Flexperten können Sie hier nachlesen):

  •  Bei erneutem Zubau sollte die Flexprämie für die zusätzlich installierte Leistung wieder für volle zehn Jahre gewährt werden, und nicht mehr auf zehn Jahre ab der ersten Anmeldung begrenzt sein. Betreiber, die bisher zu zögerlich investiert, oder sich zu früh zur Prämie angemeldet und bisher keine Leistung zugebaut haben, würden damit eine zweite Chance bekommen. Das beträfe über 65 % der Biogas-Bestandsanlagen.
  • Die Deckelung der Flexibilitätsprämie müsse entfallen, damit nicht nur „kleine“, ineffiziente Flexibilisierungsprojekte umgesetzt werden, die die Flexprämie und damit die EEG-Umlage unnötig belasten.
  • Die Flexprämie sorge für Einsparungen u.a. beim Netzausbau. Daher sollte sie generell aus dem Topf der Netzentgelte gedeckt werden.
  • Gülle-Kleinanlagen sollten mit bis zu 75 kW Bemessungsleistung möglich sein, denn die aktuelle Begrenzung der installierten Leistung verhindere deren Flexibilisierung.
  • Die Flexibilitätsprämie sollte zukünftig nur für BHKW-Anlagen gewährt werden, die maximal an 4.380, besser 3.500 Betriebsstunden im Jahr Strom einspeisen. Damit würde sichergestellt, dass kein neuer Dauerläufer installiert, sondern die Zusatzleistung netzentlastend eingesetzt wird.
Die Flexperten mahnen zügiges Handeln an. Denn schon jetzt würden Betreiber und Banken bei der Investitionsplanung zögern, da sie nicht wissen können, wann der Deckel erreicht wird. Dabei wäre eine konsequente Flexibilisierung des Biogasanlagenparks nötig, um sich auf den voranschreitenden Wegfall der fossilen und atomaren Kraftwerke innerhalb der nächsten Jahre vorzubereiten. Für die Versorgungssicherheit sei ein Ausgleich erforderlich, sonst werde die Energiewende gebremst oder vom Import von Atom- oder Kohlestrom abhängig.

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