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Freiflächen: Agrarverbände kritisieren Pläne in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat sein Landes-Entwicklungs-Programm (LEP) überarbeitet. Man habe viele Anregungen von Bürgern und Kommunen aufgegriffen und sei auch den Naturschutzverbänden bei ihren Anliegen weit entgegengekommen, erklärte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vor kurzem in Mainz bei der Vorlage Plans, mit dem die Landesregierung auf vielfältige Kritik an dem Vorentwurf reagiert hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Rheinland-Pfalz hat sein Landes-Entwicklungs-Programm (LEP) überarbeitet. Man habe viele Anregungen von Bürgern und Kommunen aufgegriffen und sei auch den Naturschutzverbänden bei ihren Anliegen weit entgegengekommen, erklärte Wirtschaftsministerin Eveline Lemke vergangene Woche in Mainz bei der Vorlage Plans, mit dem die Landesregierung auf vielfältige Kritik an dem Vorentwurf reagiert hat.


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Hinsichtlich der Freiflächenphotovoltaik wird in dem Entwurf klargestellt, dass sie in allererster Linie auf zivilen oder militärischen Konversionsflächen errichtet werden soll sowie auf ertragsschwachem, artenarmem oder vorbelastetem Acker- und Grünland. Neu festgelegt wird, dass es in der Kernzone des UNESCO-Weltkulturerbes keine Freiflächenphotovoltaikanlagen geben darf.


Neuer Wettbewerb um Flächen


Kritik am LEP kam von den beiden Agrarverbänden im Land. Die Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd und des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Norbert Schindler und Leo Blum, kritisierten die Festlegungen zur Photovoltaik auf Acker- und Grünlandflächen. Beide Verbände hatten sich bereits zu Beginn der Diskussionen um das LEP gegen die Möglichkeit zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Arealen aller Art ausgesprochen, um die Produktionsflächen nicht weiteren Begehrlichkeiten auszusetzen.


Blum bedauerte in einer ersten Reaktion ausdrücklich, dass die Landesregierung die Forderungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes „links liegen“ lasse und damit selbst zu einem weiteren Flächenverbrauch beitrage, obwohl sie mit dem Ziel angetreten sei, diesen zu verringern. „Dies ist nicht mehr nachvollziehbar und nicht zielorientiert“, so Blum.


Die Ertragsmesszahl sei kein verlässlicher Anhaltspunkt dafür, ob eine Fläche für einen Betrieb wichtig sei oder nicht. Vielmehr werde mit der Neuregelung der Wettbewerb um landwirtschaftliche Flächen zusätzlich angeheizt. Für viele Landwirte werde es deshalb in Zukunft tendenziell schwieriger und teurer, landwirtschaftliche Flächen zu akzeptablen Konditionen zu erwerben beziehungsweise zu pachten.


Etragsarme Böden wichtig für die Landwirtschaft


Schinder stellte fest, dass auch ertragsschwache, artenarme oder vorbelastete Acker- und Grünlandflächen wichtig für die Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion seien. Es sei unzumutbar, der heimischen Landwirtschaft weitere Flächen zur Nahrungsmittelproduktion zu entziehen und die Verbraucher mit steigenden Strompreisen zu belasten. Mit diesem Tatbestand schaffe die Landesregierung eine Bürde für die kommenden Generationen, deren vollständiges Ausmaß erst in einigen Jahren vollständig überschaubar sei. (-ro-)

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