Mittlerweile ist das Eckpunktepapier von Energieminister Sigmar Gabriel zur EEG-Reform veröffentlicht worden. Vor allem der Biogasbranche dürften die Vorschläge darin nicht schmecken.
Wörtlich heißt es dort zum Ausbau der Biomasse:
In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird die Förderung überwiegend auf Abfall- und Reststoffe begrenzt. Zu diesem Zweck wird die erhöhte Vergütung für die Einsatzstoffvergütungsklassen I und II, mit denen insbesondere nachwachsende Rohstoffe vergütet wurden, gestrichen.
In den letzten Jahren erfolgte der Ausbau der Biogasanlagen zu einem großen Teil durch die Erweiterung bestehender Anlagen, die nach den höheren Fördersätzen des EEG 2009 vergütet werden. Um für die Zukunft einen kosteneffizienten Ausbau sicherzustellen, wird die Erweiterung bestehender Biogasanlagen nur noch nach dem neuen EEG vergütet.
Wegen der hohen Kosten der Biogasaufbereitung wird weiterhin der Gasaufbereitungsbonus für Neuanlagen gestrichen. Um den Ausbaupfad einzuhalten, werden die Fördersätze für neue Biogasanlagen stärker abgesenkt, wenn der Biogasausbau eines Jahres über 100 Megawatt liegt. Für bestehende und neue Biogasanlagen wird der Anreiz erhöht, die Stromerzeugung flexibler am Markt auszurichten. Dadurch werden die Gesamtkosten der Biogaserzeugung verringert.
Experten sehen zudem in dem künstlichen Zeitdruck, den Gabriel derzeit aufbaut, ein großes Problem: Das reformierte EEG soll bereits am 9. April vom Kabinett, Ende Juni vom Bundestag und Mitte Juli vom Bundesrat abgesegnet werden. Somit würde kaum Zeit für eine konstruktive Diskussion bleiben.
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