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Großprojekt zur Energiewende

Bei dem Projekt „Norddeutsche EnergieWende“ (NEW 4.0) arbeiten 60 Unternehmen, Forschungsinstitute und Dienstleister daran, die Region Hamburg und Schleswig-Holstein zu 100 % aus erneuerbare Energien zu versorgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Dezember startet in Norddeutschland ein großangelegtes Demonstrationsprojekt zur Energiewende. 60 Partner aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Wissenschaft und Politik wollen die Region Schleswig-Holstein und Hamburg bis zum Jahr 2035 vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Das Projekt nennt sich NEW 4.0, was für „Norddeutsche Energiewende“ steht. „Es ist ein Großversuch an echten Projekten“, beschrieb Projektleiter Prof. Werner Beba vom Competence Center für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (CC4E) aus Hamburg das Vorhaben während einer Presseveranstaltung der Agentur für Erneuerbare Energien.


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In dem Projekt geht es konkret darum, die Stromerzeugung vor allem aus Windenergie in Schleswig-Holstein mit dem Industriestandort Hamburg intelligent zu verknüpfen. Denn es werden immer mehr Windräder in Schleswig-Holstein abgeregelt, weil sie für das bestehende Leitungsnetz zu viel Strom produzieren. Gleichzeitig hat Hamburg selbst keine Chance, seinen immensen Strombedarf aus eigener Kraft regenerativ zu decken. Bis zum Jahr 2025 sollen beide Länder zu 70 % mit erneuerbarem Strom versorgt werden, bis zum Jahr 2035 zu 100%. Aber das Projekt geht weiter: Der Strom soll auch zur Wärmeversorgung und zur Mobilität beitragen.


In dem Projekt sollen neue Geschäftsmodelle und Innovationen entwickelt werden. „Wir wollen mit dem Projekt zum Vorreiter der Energiewende in Deutschland werden“, sagte Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan. Denn die so genannte Sektorkopplung, also die Vernetzung von Strom, Wärme und Mobilität wird von der Bundesregierung im aktuellen EEG nicht so vorangetrieben wie es sich die Branche wünscht. Dazu gibt es viele regulatorische Hürden wie z.B. viele Umlagen beim Stromverkauf, die eine Nutzung im Wärmebereich unwirtschaftlich machen. Um einen neuen Rechtsrahmen erproben zu können, haben die beiden Länder bei der Bundesregierung eine „Experimentierklausel“ erwirkt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wollen die Projektpartner in den nächsten drei Jahren neue Vermarktungsoptionen schaffen. Dazu sollen Virtuelle Kraftwerke, Batteriespeicher, Druckluftspeicher Power-to-Heat und Power-to-Gasanlagen genauso dienen wie die Verlagerung von Stromverbräuchen in der Industrie.

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