Die hessische Landesregierung baut die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen aus. Wie Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser vom Umweltministerium in Wiesbaden erklärte, müssen die Anlagen jetzt nur noch eine Leistung von 30 kW erbringen, anstatt wie bisher 50 kW, um finanzielle Unterstützung erhalten zu können.
Für kommunale Verbrennungssysteme ab 101 kW sei die Förderung an die Finanzkraft der jeweiligen Kommune angepasst worden. Fortan gelte eine durchschnittliche Förderquote von 40 % für Kommunen, verglichen mit bisher 30 % für Kommunen und private Betreiber. Dazu wurde nach Angaben der Staatssekretärin die Richtlinie für die energetische und stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe überarbeitet.
Auch der stofflichen Nutzung von Biomasse werde in der Richtlinie eine stärkere Bedeutung zugesprochen. Gefördert würden beispielsweise Verfahren zur Entwicklung, Erprobung und Anwendung von entsprechenden Technologien. „Wir wollen den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 vollständig aus erneuerbaren Energien decken“, betonte Tappeser mit Verweis auf das im Klimaschutzplan für Hessen festgelegte Ziel. Dazu leiste die Energiegewinnung aus Biomasse einen wichtigen Beitrag. Insbesondere in ländlichen Regionen biete sich der Energieträger für das Heizen von Gebäuden an.