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Initiative klagt gegen Industrieprivilegien

Der Sonneninitiative e.V. strebt zusammen mit Anwalt Dr. Peter Becker eine Normenkontrollklage gegen die Besondere Ausgleichsregelung im EEG an.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Sonneninitiative aus Marburg hat gegenüber dem Netzbetreiber Amprion einen Teil der EEG-Umlage einbehalten. Der Netzbetreiber hat daraufhin auf Zahlung geklagt. Vermutlich wird die Sonneninitiative jetzt nach geltendem Recht verurteilt. Danach kommt das angestrebte Normenkontrollverfahren, um das es eigentlich geht.


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Eurosolar untersützt angestrebte Klage


Dr. Axel Berg, Vorsitzender der deutschen Sektion des Verbandes „Eurosolar“, freut sich: „Die Klage verteidigt die Interessen der benachteiligten nichtprivilegierten Verbraucher. Zu denen gehören genau diejenigen, die die Energiewende tragen.“


Wie Eurosolar erklärt, wurde die Ausgleichsmechanismus-Verordnung im Jahr 2003 nach Protesten der Großindustrie über zu hohe Kosten eingeführt. Sie sei von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten gewesen und wäre trotzdem seitdem von der Bundesregierung permanent erweitert worden. Mit der Entlastung soll eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen vermieden werden. Einen Nachweis der Gefährdung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit muss aber niemand erbringen – bis heute nicht, kritisiert Eurosolar. Inzwischen seien über 2.000 Unternehmen teilweise befreit und damit ungefähr die Hälfte des deutschen Industriestroms. Dies wird von den nichtprivilegierten Unternehmen und Haushalten finanziert.


Initiative kann klagen


Der Solarinitiative e.V. gehört zu den wenigen, die gegen den besonderen Ausgleichsmechanismus vorgehen können, erklärt der Verband. Einem normalen Stromverbraucher werde der Strom abgestellt, wenn er Teile der Rechnung einbehält. Einem privaten Stromerzeuger, der neben dem umlagepflichtigen Eigenverbrauch auch einspeist, würde ein Teil der Vergütung einbehalten. Nur diejenigen, die wie die Solarinitiative Strom an einen Dritten im Gebäude liefern, werden zwar von den Übertragungsnetzbetreibern veranlagt, haben sonst aber keine weitere Vertragsbeziehung mit dem ÜNB.


Viele Ausnahmen für die Industrie


Die stromintensiven Unternehmen werden nicht nur über die Besondere Ausgleichsregelung entlastet. Hinzu kämen Ausnahmeregelungen bei der Energie- und Stromsteuer, der EEG-Umlage durch Eigenverbrauchsvergünstigungen für Großverbraucher, den Konzessionsabgaben, den Netznutzungsentgelten, der KWK-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage und beim Emissionshandel. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat ausgerechnet, dass die stromintensiven Konzerne 2016 in Höhe von 17 Milliarden Euro entlastet wurden. Davon entfielen 6,5 Milliarden Euro auf die Besondere Ausgleichsregelung als Ausnahme bei der EEG-Umlage.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Unterstützung der Klage sind verfügbar unter: https://eeg-klage.de und https://www.sonneninitiative.org/home.html.

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