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Kohleländer wollen Windenergie ausbremsen

Nordrhein-Westfalen und Brandenburg haben zwei Bundesratsinitiativen gestartet, die dem Ausbau der Windenergie massiv schaden würden. Die Branche läuft dagegen Sturm.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalenund Brandenburg haben zu der nächsten Sitzung des Bundesrates am Freitag (19. Oktober 2018) zwei Anträge eingebracht, die schädlich für die Windenergie wären:

  • Nordrhein-Westfalen: Der Antrag sieht vor, dass Bundesländer künftig wieder selbst pauschal höhenbezogene Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden festlegen können. Diese Abstände richten sich bisher, wie bei anderen Industriebranchen auch, nach Vorgaben des Immissionsschutzrechts und der Rechtsprechung.
  • Brandenburg: Das Land will die Privilegierung der Windenergie im §35 des Baugesetzbuches abschaffen. Nach geltendem Recht sind Windenergieanlagen im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Aus Rechtsgründen hätten die Belange einer von Windkraftplanungen betroffenen Kommune selten eine Chance, sich durchzusetzen, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Um die Kommunen im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen zu stärken, solle die Nutzung der Windenergie aus der Privilegierungsregelung der Nummer 5 gestrichen werden, fordert Brandenburg. 


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"Anträge sind Affront gegen Energiewende"


Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW)übt deutliche Kritik an den Plänen der Landesregierung: „Der Bundesratsantrag sendet ein klares Signal gegen die Windenergie und die Energiewende insgesamt. Neben der Erneuerbare- Energien-Branche muss selbst die Bundesregierung diesen Antrag als Affront empfinden.“ So habe man auf Bundesebene gerade erst bekräftigt, das Tempo für den notwendigen Ausbau durch Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie zu erhöhen. „Diese berechtigten Anstrengungen werden durch den unsolidarischen Antrag aus NRW geradezu konterkariert“, so Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW.


Was der Verband weiter kritisiert: Während NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart noch Ende September erleichterte Genehmigungsbedingungen für Industrie und Wirtschaft in NRW zugesagt hat, soll bei Genehmigungsverfahren für Windräder das genaue Gegenteil passieren. „Der Antrag ist damit ein offener Beleg, wie eine Zukunftsbranche mit 20.000 Arbeitsplätzen und hoher Wertschöpfung in NRW systematisch ausgebremst werden soll“, ergänzt Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW.


Beispiel Bayern zeigt die Auswirkungen der Abstandsregelung


In Bayern, wo auf Basis der schon einmal gewährten Länderöffnungsklausel ein solcher Abstand mit der zehnfachen Anlagenhöhe eingeführt wurde, ist der Windkraftausbau heute fast komplett zum Erliegen gekommen. So wurden im ersten Halbjahr in Bayern nur noch neun neue Windenergieanlagen gebaut und im gleichen Zeitraum ganze fünf neue Anlagen genehmigt. Mit ähnlich dramatischen Folgen wäre im dichter besiedelten und flächenmäßig kleineren NRW zu rechnen, wenn die Landesregierung hier ihren geplanten Abstand von 􏰂1500 m einführen würde. Das gilt umso mehr, als gleichzeitig die wirtschaftlich intensiv genutzten Nadelwälder generell für die Windenergienutzung gesperrt werden sollen. Darüber hinaus sind im Antrag noch weitere Maßnahmen gegen die Windenergienutzung enthalten, wie die längere Zurückstellungsmöglichkeit von Genehmigungsanträgen von Windenergieprojekten.


78 Unternehmen wehren sich


„Mit einem Kurs, mit dem sich einzelne Bundesländer aus dem gesamtgesellschaftlichen Großprojekt verabschieden, kann in gleichem Atemzug die Energiewende begraben werden. In diesem Sinne kann man nur an die anderen Landesregierungen appellieren, sich diesem unsolidarischen Vorhaben entgegenzustellen und den Bundesratsantrag klar abzulehnen“, so Reiner Priggen weiter.


In einer gemeinsamen Erklärung haben sich am Mittwoch (17. Oktober) 78 Unternehmen wie Betreiber, Projektierer, Hersteller, Stadtwerke, Stromversorger und weitere Akteure der Energiewende gegen den Antrag der NRW-Landesregierung im Bundesrat ausgesprochen und vor Stellenabbau und einem Ausbaueinbruch gewarnt.


BWE: Länder ignorieren Beschlüsse von Paris


Die Initiativen aus NRW und Brandenburg stehen in direktem Widerspruch zu den Vereinbarungen der Großen Koalition im Bund, kritisiert auch der Bundesverband Windenergie. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht eine energiepolitische Agenda vor, die aus einem Dreiklang von 65% Erneuerbaren Energien bis 2030, einem stärkerem Zubau Erneuerbarer einschließlich kurzfristiger Sonderausschreibungen und Impulsen für Sektorenkopplung sowie innovative Vermarktungskonzepte besteht.

„Bundestag und Bundesrat haben den Klimavereinbarungen von Paris zugestimmt. Die Branche steht bereit ihren Beitrag dafür zu leisten. Jetzt gilt es in den Kommunen an der Umsetzung zu arbeiten und politische Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen“, sagt Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.


"Genehmigungspraxis berücksichtigt Belange der Bürger ausreichend"


Derzeit erfolgt die Steuerung des Windenergieausbaus durch die Ausweisung sogenannter Konzentrationszonen in Regional- und Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung im restlichen Plangebiet. Schon in dieser Phase werden die Interessen von Anwohnern, des Naturschutzes und anderer Träger öffentlicher Belange berücksichtigt, die in anschließenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz weiter definiert werden.

Die Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel würde den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit einräumen, abstrakte Abstandskriterien festzulegen und so die jahrelange Arbeit der Träger der Regional- und Flächennutzungsplanung weitgehend entwerten. Die Folge wäre eine Verschärfung der ohnehin schon prekären Genehmigungssituation für Windenergieprojekte und ein potenzieller Einbruch der Windenergienutzung in einzelnen Bundesländern, wie das Beispiel Bayern bereits heute veranschaulicht.


Brandenburgs Pläne würden "Windenergie ersticken"


Auch eine Entprivilegierung der Windenergie im BauGB könnte die Windenergienutzung ersticken. Dann müssen sich die Kommunen den komplexen Planungsverfahren allein stellen. Eine Aufhebung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung würde nicht nur zu zunehmender Rechts- und Investitionsunsicherheit führen, sondern auch die Genehmigungszeiträume erheblich verlängern.


„Ohne Zweifel wird sich die neue Energiewelt auf Windenergie und Fotovoltaik stützen. Für den Ausbau der Windenergie an Land sind eine rechtssichere Flächenkulisse und die Behebung des Genehmigungsstaus dringend geboten. Die Forderungen nach einer Entprivilegierung und einer Wiedereinführung der Länderöffnungsklausel kommen zur Unzeit", kommentiert Hermann Albers, der die Mitglieder des Bundesrates dazu aufruft, die Initiativen der beiden Bundesländer abzulehnen.

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