In ihrem Sondergutachten „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wo die neue Bundesregierung bei der Energiewende ansetzen sollte. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Dazu sollten weitere Sektoren, wie beispielsweise der Verkehrssektor, einbezogen werden. Ein funktionsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS ermöglichte ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstütze die Sektorkopplung, d. h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren.
Die Förderung von EE-Anlagen, z. B. Windparks und Solarmodule, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringt Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland nach Ansicht der Monopolkommission zunehmend belasten. Daher schlägt das Beratungsgremium Maßnahmen vor, die diese Belastungen begrenzen können:
- Technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen könnten einen kostengünstigen Ausbau ermöglichen.
- Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen („EE-Regionalkomponente“) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzausbaubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.
Dieser Hinweis auf die angeblichen Nachteile einer Vorreiterrolle sei durch die geschichtliche Erfahrung widerlegt, so der SFV. In den Jahren von 1990 bis 2010 habe Deutschland "unilateral" als Vorreiter die größten Erfolge nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit erzielt, als es die erneuerbaren Energien aus Sonne und Wind durch hohe finanzielle Anreize förderte. Deutschland habe durch die hohe Nachfrage nach Solarstromanlagen die Solarmodulfertigung weltweit angeregt.
Die weltweit eingeleitete Massenproduktion führte laut SFV zu einem bis dahin für unmöglich gehaltenen Zubau an Solar- und Windanlagen bei gleichzeitiger Zunahme an Wirkungsgrad, Lebensdauer und eine Verbilligung auf fast ein Zehntel des ursprünglichen Preises. Anders als die Monopolkommission annimmt, hätte Deutschland selbst im genannten Zeitraum erhebliche Vorteile von dieser Entwicklung gehabt. Im eigenen Land entstanden etwa 80.000 neue Arbeitsplätze - z.B. im Solar-Installationsbereich, aber auch bei der Wechselrichter- und Solarmodulherstellung und schließlich im deutschen Maschinenbau bei Herstellung und Export vollautomatisierter Produktionsanlagen für Solarmodule. Erst durch die Einführung von Ausbau-Obergrenzen durch die Bundesregierung wären diese Erfolge zumindest im eigenen Land wieder rückgängig gemacht worden.
Eine weitere Schwäche des Sondergutachtens besteht laut SFV darin, dass der entscheidende Engpass der Energiewende - das Fehlen ausreichender Stromspeicher - zwar deutlich gesehen wird, aber keine Abhilfe für notwendig erachtet wird. Fünfmal wird in dem Sondergutachten in unterschiedlichen Zusammenhängen auf die Nichtspeicherbarkeit von Strom als ungelöstes Problem hingewiesen, doch findet sich auf den 159 Seiten dieses Gutachtens kein einziger Hinweis, dass - und wie - dieses Problem durch eine engagierte Speicher-Markteinführung gelöst werden könnte und dringend gelöst werden muss.
Für die Energiewende ist dieses Gutachten der Monopolkommission keineswegs hilfreich, denn es versage laut SFV in zwei entscheidenden Punkten: Es leugnet die Notwendigkeit nationaler Initiativen und von Stromspeichern.
„Deutschland muss dringend das aufholen, was es in den letzten Jahren versäumt hat - einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und der Speicher“, resümiert der Verein.