Die Hinweise verdichten sich, dass die Regierung künftig den Bau neuer Solar- und Windkraftanlagen mit einer Leistung von einem Megawatt und mehr ausschreiben will. Damit setzt die Große Koalition die Grenze deutlich tiefer an als von der EU gefordert.
Erst vor wenigen Tagen hatte EU-Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager klargestellt: Die Leitlinien der EU sehen Ausnahmen für Windkraftparks mit einer installierten Leistung von bis zu sechs Megawatt (MW) oder mit sechs Erzeugungseinheiten vor. Eine Erzeugungseinheit ist aus Brüsseler Sicht eine Anlage mit einer Leistung von 2,5 bis 3 Megawatt Leistung.
Die Biogasbranche muss sich hingegen gedulden. Die Regierung will offensichtlich erst später entscheiden, ob auch Biogasanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Diese Hinhaltetaktik sorgt in der Branche für Unmut. In wenigen Jahren scheiden die ersten Anlagen aus dem EEG aus. Dann erhalten die Betreiber keine Vergütung mehr für ihren Biogasstrom. Wenn diese Betreiber an den Ausschreibungen teilnehmen dürften, hätten sie immerhin eine Perspektive für die Zeit "nach dem EEG". Sollte die Große Koalition ihnen eine Anschlussregelungen verwehren, werden die meisten Landwirte hingegen ihre Investitionen in ihre Kraftwerke in den kommenden Monaten und Jahren vermutlich auf das Notwendigste herunterfahren und die Stromproduktion mit dem Ende der Vergütungs-Zahlungen auslaufen lassen.
Auch Greenpeace Energy erneuerte seine Kritik an dem Ausschreibungsverfahren, nachdem die ersten Pläne durchsickerten: „Die in der EEG-Novelle vorgesehenen Ausschreibungen für die Förderung neuer Ökostrom-Anlagen machen die Energiewende ungerechter“, sagte Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Kleine Akteure wie Bürgergesellschaften und Genossenschaften würden im direkten Wettbewerb zu großen Konzernen und Projektierern benachteiligt, weil sie die Kosten und Risiken von Ausschreibungen nicht auf eine Vielzahl von Projekten verteilen könnten.
Greenpeace Energy fordert deshalb, die ersten Ausschreibungsrunden genauestens zu evaluieren. Sollte sich herausstellen, dass das Ausschreibungssystem dazu beiträgt, Bürgerenergie-Akteure aus dem Markt zu drängen, so müsse diese Reform unbedingt wieder rückgängig gemacht werden können.
Auf aktuellen Stand der EEG-Novelle gehen wir auch in der nächsten top agrar-Ausgabe ein (2/2016). Diese erscheint Ende dieser Woche.