Eine Änderung der Schifffahrts-Ordnung könnte deutschen Küstenschiffern künftig zusätzliche Einkommen einbringen. Wie die Fraktion von CDU und CSU im Bundestag vergangene Woche mitteilte, konnten deutsche Fischer, denen ein Schiffsoffizier-Patent fehlt, bislang nicht an der Sicherung von Off-Shore-Kabeln auf See beteiligen und waren deshalb von entsprechenden Dienstleistungsaufträgen ausgeschlossen. Mit einer Anpassung der Schiffsoffiziersausbildungs-Verordnung, die laut Verkehrsministerium noch vor Ende dieser Legislaturperiode erfolgen soll, können aber demnächst auch Fischer Aufträge übernehmen, die lediglich das Patent für die Küstenfischerei besitzen.
Bislang wurden solche Aufträge wegen des fehlenden Offiziers-Patentes ausschließlich an ausländische Unternehmen vergeben. Die Änderung werde auch gebraucht, um die herben finanziellen Verluste auszugleichen, die gerade den deutschen Fischern infolge der Fischerei-Beschränkungen der EU entstünden.
Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion war die Sicherungsmaßnahme notwendig geworden, weil die Einspülung des Kabels, welches die Offshore-Windparks Borwin 1 und alphaventus vor Borkum mit dem Festland verbindet, nicht in der geforderten Tiefe von 1,50 m gelungen war. Nun sei geplant, das Kabel durch Steinaufschüttungen zu schützen beziehungsweise eine erneute Einspülung zu versuchen. Dabei werde es auch zukünftig erforderlich sein, die Kabelstrecke rund um die Uhr durch Boote zu schützen, da sich Fischnetze an den Steinen verfangen und damit Netze und Kabel beschädigt werden könnten.