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Länder einigen sich auf zügigeren Netzausbau

Die Energieminister der Bundesländer haben sich beim „Netzgipfel“ mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier auf ein Maßnahmenpaket für einen schnelleren Stromleitungsbau geeinigt. Es gibt aber noch viele offene Fragen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bund und Länder sind sich einig, dass Deutschland ein leistungsfähiges Stromnetz für die Energiewende braucht. Denn nur so kann der Strom aus erneuerbaren Energien zu den Verbrauchszentren transportiert werden. Die Energieminister der Bundesländer haben sich zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darauf geeinigt, den Netzausbau zügig voranzubringen. Dafür haben sie sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt:

  • Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes: zum Beispiel Vereinfachung und Verkürzung von Verfahren;
  • Ziele für den Abschluss von Genehmigungsverfahren: bis Ende 2021 sollen unter anderem alle Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz sowie die Stromautobahnen genehmigt werden;
  • vorausschauendes Controlling: unter anderem klare Benennung, wer was bis wann macht und regelmäßige Treffen, um Handlungsbedarf zu adressieren.
Bund und Länder haben zudem den im August von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Aktionsplan Stromnetz begrüßt. Der Aktionsplan soll konsultiert und konkretisiert werden. Er soll noch im 1. Quartal 2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden.


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Auftakt für regelmäßige Treffen


Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat den Netzgipfel in Berlin als gelungenen Auftakt für einen regelmäßigen Bund-Länder-Dialog zum Netzausbau bezeichnet. Es sei höchste Zeit gewesen, dass Bundesumweltminister Altmaier die Anregung der grünen Landesumwelt- und -energieminister zu einem solchen Gipfel aufgegriffen habe, sagte Untersteller im Anschluss an das Gespräch in Berlin. „Es geht darum, den Netzausbau besser zu koordinieren und damit zu beschleunigen. Es ist offensichtlich, dass das nur gelingen kann, wenn Bund, Länder, Netzbetreiber und Bundesnetzagentur intensiver zusammenarbeiten.“


Modernes Stromnetz notwendig für erfolgreiche Energiewende


Alle wüssten, dass wir für die Energiewende eine modernere Netzinfrastruktur benötigen, sagte Untersteller weiter. Dem Bund sei es aber bislang nicht gelungen, beim Bau neuer Netze entscheidend vorwärts zu kommen. So seien im Netzentwicklungsplan 7.700 Leitungskilometer als nötiger Ausbaubedarf festgestellt, nicht einmal 1.000 davon seien schon gebaut: „In diesem Tempo werden wir unsere energie- und klimapolitischen Ziele ganz sicher verfehlen. Die Alternative wäre dann Kohlestrom und jede Menge CO2-Emissionen“, so Untersteller.


Gesamtkonzept stimmt noch nicht


Er betonte aber gleichzeitig, dass neue Übertragungsleitungen Teil eines energiepolitischen Gesamtkonzepts seien, das noch nicht ausgereift ist. Der Umfang des Netzausbaus hänge zum Beispiel entscheidend davon ab, wie der Kohleausstieg gestaltet werde und in welchem Umfang Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stehe. In beiden Punkten bestehe nach wie vor großer Diskussionsbedarf.


Südwesten darf beim Windenergieausbau nicht benachteiligt werden


„Strom müssen wir nur dahin transportieren, wo er nicht in ausreichender Menge erzeugt wird“, sagte Untersteller. „Je schlechter es uns gelingt, erneuerbare Energien gleichmäßig in Deutschland auszubauen, desto dicker und teurer müssen also die Leitungen werden, die wir bauen.“ Wenn die Windkraft nördlich der Mainlinie immer weiter ausgebaut werde und wegen der geltenden Ausschreibungsbedingungen südlich davon nur noch wenig neue Anlagen gebaut werden können, dann habe das Konsequenzen für den Netzausbau.  


Untersteller forderte deshalb erneut, dass der Bund im Erneuerbare-Energien-Gesetz Regelungen verankert, die den Süden und den Südwesten Deutschlands beim Windausbau gegenüber Norddeutschland nicht benachteiligen. „Wenn das nicht geschieht, ist die bisherige Netzplanung gescheitert.“


Schon an diesem Punkt sei auf dem Netzgipfel deutlich geworden, dass es eine Menge zu besprechen und abzustimmen gebe zwischen Bund und Ländern. Eine weitere ungeklärte und strittige Frage sei, ob die Eigentümer von Flächen, die gebraucht werden, um neue Netze zu bauen, entschädigt würden.

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