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Landesregierung hilft Kommunen bei Solarparks

Ein neues Hinweisschreiben gibt Hilfestellungen für die kommunale Bauleitplanung beim Bau von großen Solaranlagen auf landwirtschaftlich schlecht nutzbaren Flächen.

Lesezeit: 4 Minuten

InBaden-Württemberg sollen künftig mehr Solarparks auf landwirtschaftlich schlecht nutzbaren Flächen errichtet werden. Das sieht die im vergangenen Jahr verabschiedete Freiflächenöffnungsverordnung vor. „Wir wollen das hohe solare Einstrahlungspotenzial im Süden ausnutzen und die Photovoltaik bis zum Jahr 2050 neben der Windenergie zum Hauptträger der Energiewende machen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller.


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Rund zwei Drittel der Acker- und Grünlandflächen im Land, insgesamt 900.000 Hektar, liegen in sogenannten benachteiligten Gebieten und werden durch die Verordnung grundsätzlich für Solarparks geöffnet. Anlagen zwischen 750 Kilowatt und zehn Megawatt müssen jedoch am bundesweiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen und dürfen erst nach Zuschlag gebaut werden.


Ausbau nur natur-, landschafts- und landwirtschaftsverträglich


Zudem schränkte der Minister ein: „Wir legen großen Wert darauf, dass Solarparks natur-, landschafts- und landwirtschaftsverträglich ausgebaut werden. Hierzu müssen die Planungsträger bei der Auswahl der Standorte auch die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in ihre Abwägung einbeziehen.“


Dabei soll jetzt ein neues Hinweisschreiben der Landesregierung an die 1.100 Städte und Gemeinden im Land helfen. Das Schreiben wurde am 16. Februar 2018 veröffentlicht. Es gibt Hilfestellungen für die kommunale Bauleitplanung beim Bau von großen Solaranlagen. „Die Hinweise unterstützen die kommunalen Planungsträger und reduzieren die Unsicherheiten bei den komplexen Vorhaben“, sagt Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster Baden-Württemberg. „Zudem gibt das Land mit dem Schreiben zu verstehen, dass die kommunalen Planungsträger ihre Zurückhaltung bei Solarparks aufgeben sollen. Daher begrüßen wir die längst überfällige Veröffentlichung, die dazu beiträgt, dass die Freiflächenverordnung ihre Wirkung nun voll entfalten kann.“


Zu wenig Solarparks


In Baden-Württemberg werden trotz der sehr guten solaren Einstrahlungswerte zu wenig Solarparks errichtet, um den Photovoltaikanteil im Stromnetz auf das gewünschte Niveau zu heben. In der Vergangenheit bremste das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Vorhaben aus. Das Gesetz sah für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen als zulässige Flächen vor. Konkurrenzfähige Flächen dieser Art gibt es in Baden-Württemberg aufgrund der Topografie jedoch kaum. 



Anfang 2017 ermöglichte die EEG-Novelle den Ländern, Öffnungsverordnungen zu erlassen, um die Flächenkulisse zu erweitern. Die Landesregierung hat sie genutzt und am 7. März 2017 die Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. So soll der Nachteil gegenüber den anderen Bundesländern ausgeglichen werden. Nachdem die Förderung auf ein Ausschreibungsverfahren umgestellt wurde, kam im vergangenen Jahr im Südwesten nur ein Solarpark zum Zuge. Betreiber von Anlagen ab 750 Kilowatt installierter Leistung müssen sich seit Februar 2017 in einem Wettbewerb um Förderung bewerben. Das Angebot mit den geringsten Kosten gewinnt das Bieterverfahren.



Kommunen entscheiden


Die Entscheidung, ob und auf welchen Flächen ein Solarpark errichtet werden soll, liegt bei der zuständigen Kommune vor Ort. Freiflächenanlagen können nicht überall errichtet werden, sondern benötigen als nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich einen Bebauungsplan und gegebenenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans. Mit der Freiflächenöffnungsverordnung dürfen seit 2017 große Solaranlagen auch auf weniger ertragreichen Äckern und Grünflächen errichtet werden. Für die maximal 100 Megawatt pro Jahr Zubau sind rund 150 bis 200 Hektar nötig, das sind 0,013 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche. „Um das Landesziel von etwa 800 Megawatt neu installierter Solaranlagenleistung pro Jahr zu erreichen, brauchen wir sowohl bei Freiflächenanlagen als auch beim Zubau von Anlagen auf Häusern und Gebäudefassaden ein deutliches Plus“, bekräftigt Pöter. „Dafür setzen wir uns mit aller Kraft ein.“ Bis 2020 will das Land einen Anteil von 12 Prozent Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung erreichen. Derzeit liegt er bei rund 8 Prozent. 
Von intelligent konzipierten Solarparks profitieren laut Solarcluster viele – die regionale Wertschöpfung erhöht sich, Bürger können sich finanziell beteiligen und neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen. Die Kommunen erhöhen ihren Ökostromanteil und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

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