Das Ziel der Bundesregierung, der Bürgerenergie durch Sonderregeln im Ausschreibungssystem mehr Chancen einzuräumen, ist misslungen. Das stellt die Bundestagsfraktion der „Linken“ fest. Nach drei Ausschreibungsrunden im Jahr 2017 habe sich gezeigt, dass die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 eingeführten Regelungen für Bürgerenergie nicht kleinen, lokal verankerten, engagierten Bürgerenergieprojekten nutzen würden, sondern vielmehr großen Projektierern, die sich als Bürgerenergie ausgeben und Vorteile in Anspruch nehmen würden, die nicht für solche überregional agierenden Projektierer vorgesehen waren.
Echte Bürgerenergieprojekte ohne Chance
Eine Arbeitsgruppe im Bundeswirtschaftsministerium habe zwar bei der letzten EEG-Reform (EEG 2017) das Ausschreibungsverfahren so gestalten wollen, dass Akteursvielfalt (Bürgerenergie) erhalten bleibe. Dennoch seien die Bürgerenergie-Vergünstigungen durch große Projektierer systematisch missbraucht worden. Ein Großprojektierer hätte bis zu 60 sogenannte Bürgerenergiegesellschaften gegründet, um die vorteilhaften Bedingungen für die Bürgerenergie spekulativ auszunutzen. Echte Einzel-Bürgerenergieprojekte sind hingegen kaum zum Zuge gekommen.
Um die gewünschte Akteursvielfalt zu gewährleisten, sei es daher dringend notwendig, kleine begrenzte Bürgerenergieprojekte von Ausschreibungen auszunehmen, weil sie sonst chancenlos seien. Herkömmliche (echte) Bürgerenergieprojekte seien im Bereich Wind an Land auf wenige Windkraftanlagen (WKA) begrenzt. Sie besäßen keine hohe Risikobereitschaft. Sie benötigten stattdessen in der Planungsphase finanzielle Kalkulierbarkeit. „Sie haben eher höhere Kosten, können ihre Kosten nicht über mehrere Projekte streuen wie große Projektierer und sind nicht in der Lage, strategisch zu bieten“, heißt es in dem Antrag der Linken.
Sie fordern:
- Der Bundestag sollte Bürgerenergie neu und missbrauchsfest definieren,
- Bürgerenergieprojekte sollten bis zu einer Größe von 18 MW von Ausschreibungen ausgenommen sein und stattdessen eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung erhalten,
- die Projekte sollten dauerhaft lokal verankert sein,
- der Gesetzgeber soll ein Konzept erarbeiten, um kommunale und private gemeinwohlorientierte Beteiligung an Projekten der erneuerbaren Energien bundesweit in relevanter Höhe zu ermöglichen.