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Maschinenringe und Biogasbranche kooperieren

Der Bundesverband der Maschinenringe und der Fachverband Biogas wollen künftig stärker zusammenarbeiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband der Maschinenringe und der Fachverband Biogas wollen künftig stärker zusammenarbeiten und gemeinsam dafür kämpfen, dass die Regierung der Biogasbranche in der anstehenden EEG-Novelle doch noch besser Chancen für die Zukunft einräumt. „Biogas ist im erneuerbaren Energiesystem eine bedeutende Einnahmequelle für Landwirte und Lohnunternehmen und damit auch ein wichtiges Thema der Maschinenring-Organisation“, so der Präsident des Bundesverbandes der Maschinenringe, Leonhard Ost, zu den Gründen für die Zusammenarbeit. Unter den rund 192.000 landwirtschaftlichen Betrieben, die Mitglied in den Maschinenringen sind, seien zahlreiche Biogasanlagen-Betreiber, die nicht nur für das Gelingen der Energiewende, sondern auch für die Wertschöpfung und das Steueraufkommen in ihrer Region einen wichtigen Beitrag leisten. Dies gilt es auch für die Zukunft zu erhalten.


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Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer im Fachverband Biogas, freut sich über die Kooperation: „Es ist eine schwierige Situation, in der sich die Biogasbranche derzeit befindet. Umso wichtiger ist es, einen so kompetenten und mitgliederstarken Verband wie die Maschinenringe an seiner Seite zu wissen.“

Einig sind sich die beiden Verbände in ihren Forderungen zum EEG 2016. Aufgrund der aktuellen politischen Situation ist ein Fortbestand der Branche wohl nur über das Modell der Ausschreibungen zu realisieren. Diese müssten aber im Gesetz verankert sein und vor allem auch für Bestandsanlagen gelten, die dringend auf Anschlussregelungen warten. Übereinstimmung herrschte auch darin, dass der im aktuellen EEG-Entwurf formulierte Zubaudeckel mit 100 MW pro Jahr nur für Neuanlagen gelten darf. Zusätzlich muss ein Pfad für die Leistung aus Bestandsanlagen im EEG festgeschrieben werden, die sich nach dem Ende des ersten Vergütungszeitraums des EEGs per Ausschreibungen um eine Anschlussregelung bewerben möchten.

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