Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen neuen Höchstpreis für die kommenden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 für Windenergie an Land festgelegt. Dieser beträgt jetzt 6,3 ct/kWh. Ohne die Festlegung hätten die BNetzA den Höchstwert aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen berechnen müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert von 5,00 ct/kWh ergeben. Dieser Wert liegt unter den derzeitigen Gestehungskosten von Windstrom, die mit 5,6 ct/kWh angegeben werden. "Mit der Anhebung des Höchstpreises ist zu erwarten, dass sich in den Ausschreibungen 2018 ein guter Wettbewerb einstellt. Es können Preise geboten werden, die eine rentable Errichtung der Anlagen ermöglichen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften haben laut BNetzA die Möglichkeit eröffnet, Gebote zu Preisen für Anlagen abzugeben, die derzeit noch nicht erhältlich sind. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, hätte daher jetzt rasch gehandelt werden müssen. Es sei zu befürchten gewesen, dass bei einem zu niedrigen Höchstpreis 2018 zu wenige Gebote abgegeben werden, um das Ausschreibungsvolumen auszuschöpfen. Die Regelung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen veröffentlicht.
„Die Festlegung des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ist ein erster Schritt zur Korrektur der Fehlentwicklungen im Ausschreibungsverfahren für Wind an Land. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, muss auch der Gesetzgeber rasch handeln und die BImSchG-Genehmigung zur verpflichtenden Voraussetzung für das Ausschreibungsverfahren machen und so faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.