Die KfW verbessert zum 1.8.2015 weiter die Förderbedingungen im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig auf eine noch bessere Förderung durch die KfW bauen.
Der Höchstbetrag für Förderkredite im Programm „Energieeffizient Sanieren“ steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des Darlehensbetrags (max. 27.500 Euro pro Wohneinheit). Bauherren, die Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen Investitionszuschuss von maximal 30.000 Euro z.B. für ihre Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 Euro für ihr Zweifamilienhaus.
Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 1.2.2002 gestellt wurde.
Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert. Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet oder die schrittweise sanieren wollen.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite: www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0 800 / 5 39 90 02 erhältlich.