Die Bundesregierung hat sich offensichtlich auf ein sogenanntes Mieterstrom-Modell geeinigt. Das berichtet das Solar-Onlineportal „pv magazine“, dem nach eigener Auskunft bereits ein Eckpunktepapier für ein entsprechendes Gesetz vorliegt.
Bei einem Mieterstrom-Model erzeugt der Vermieter mit einer Photovoltaikanlage Strom, den er zunächst an einen Energieversorger verkauft, der den Strom dann aber direkt an die Mieter im Haus weiterveräußert. Rein physisch verlässt der Strom dazu nicht das Haus, sondern fließt je nach Bedarf in die entsprechenden Wohneinheiten. Nur der Überschuss wird ins öffentliche Netz eingespeist. Der Umweg über den Energieversorger ist notwendig, da in sonnenarmen Zeiten, die Mieter möglicherweise Strom aus dem öffentlichen Netz zukaufen müssen und somit ohnehin auf einen Energieversorger angewiesen sind.
Nach dem Willen der Regierung sollen die Vermieter neben den Einnahmen aus dem Stromverkauf künftig auch noch einen Bonus erhalten. Dieser liegt 8,5 Cent unter der Vergütung, die dem Vermieter nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz zustünde, wenn er seinen Solarstrom nicht an seine Mieter liefern würde. Demnach beträgt die Förderung zwischen 2,2 und 3,8 Cent je Kilowattstunde.
Mehr Infos dazu finden Sie hier: pv magazine