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Neue Photovoltaik-Vergütung ab November

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird vom 1. November 2012 bis zum 31. Januar 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent reduziert. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekannt gegeben. "Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September betrug dieser fast 1 GW.

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Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird vom 1. November 2012 bis zum 31. Januar 2013 jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent reduziert. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekannt gegeben.

"Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September betrug dieser fast 1 GW. Für den zu betrachtenden Zeitraum wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, um rund 3,9 GW und damit mehr als das Doppelte überschritten", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.


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Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.


Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten Photovoltaik-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. "Die Festlegung erfolgt für das jeweilige Folgequartal und sichert so eine kontinuierliche Anpassung der Förderung an den zu erreichenden Zubaukorridor. Im Januar 2013 werden wir die Werte für das nächste Quartal veröffentlichen", erläuterte Homann.


Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für September 2012 sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden.


Wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mitteilt, erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die im November installiert werden, je nach Anlagengröße eine für 20 Jahre garantierte Vergütung von 12,39 bis 17,90 Cent pro Kilowattstunde. In den Folgemonaten Dezember und Januar sinkt die Förderung um monatlich jeweils 2,5 Prozent.



Im Verlauf dieses Jahres war die Solarstromförderung bereits mehrfach reduziert worden, um auf einen Preisverfall bei Solarmodulen zu reagieren und den weiteren PV-Zubau zu regulieren. Allein von Januar bis Oktober dieses Jahres sank die Vergütung je nach Größe der Photovoltaik-Anlage um 36 bis 43 Prozent. Durch die wiederholte Absenkung und die bereits festgeschriebenen weiteren Kürzungen wird der Bau neuer Solarstromanlagen kaum noch die Verbraucherstrompreise beeinflussen.



„Die Anschaffung einer Solarstromanlage bleibt auch in Zeiten zurückgehender Fördersätze weiterhin ökologisch sinnvoll und sehr oft auch wirtschaftlich attraktiv. Die Photovoltaik-Preise sind derzeit niedrig und die Produktionskosten von Solarstrom liegen inzwischen deutlich unter den Verbraucher-Stromtarifen. Damit wird der unmittelbare Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms immer interessanter“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Anrechnung möglichst hoher Eigenverbrauchsquoten werde immer wichtiger für die Wirtschaftlichkeitsberechnung privater oder gewerblicher Photovoltaik-Anlagen. Die Solarbranche hat auf diese Entwicklung bereits reagiert und Lösungen zur Optimierung des Eigenverbrauchs entwickelt wie intelligente Energiemanagement-Systeme und Stromspeicher, die auch bei Eigenheimen zur Anwendung kommen können.

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