Der Bundesrat hat am 21. März einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)vorgelegt. Darin will die Länderkammer die Regeln für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie-Ausschreibungen ändern. Mit der Änderung soll eine Ausbaulücke bei der Windenergie verhindert werden. Zudem gehe es darum, einen Missbrauch dieser besonderen Gesellschaftsform zu unterbinden.
Künftig soll auch für Bürgerenergiegesellschaften gelten, dass sie nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung am Ausschreibungsverfahren teilnehmen dürfen. Die Regelung soll zunächst bis Mitte 2019 gelten. Noch im vergangenen Jahr hatten Sonderregelungen Ausnahmen für die neuen Gesellschaften gewährt. Nun gibt es offenbar Sorgen, dass Projekte erst stark verzögert umgesetzt würden. Zudem hatten manche Großanbieter eigene Gesellschaften gegründet, die formal Bürgerenergiegesellschaften entsprachen. So waren sie in den Genuss von Sonderbehandlungen gekommen. "Damit wurde die als Ausnahmeregelung vorgesehene Regelung in der Praxis zur Regel", bilanziert der Bundesrat. Die geplante Gesetzesänderung sieht auch kürzere Realisierungsfristen vor.
Der Bundesrat rechnet damit, dass es perspektivisch weitere Änderungen am EEG geben werde. Den Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.