Wer eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm für eine Heizung mit erneuerbaren Energienin Anspruch nehmen will, muss ab dem 1. Januar 2018 in allen Fällen vor Beauftragung des Installateurs einen Antrag stellen. Eine Übergangsregelung regelt jene Vorhaben zur Heizungsmodernisierung, bei denen die Baumaßnahme noch in diesem Jahr startet, die Fertigstellung aber erst in 2018 realisiert werden kann. Bei Vorlage einer entsprechenden Erklärung kann die Förderung auch noch nach der Installation der Anlage beantragt werden. Das Formular hierzu findet sich unter www.bafa.de bei den Informationen zum jeweiligen Förderprogramm (die folgenden Suchworte eingeben: Heizen mit erneuerbaren Energien Umstellung Antrag).
Die Übergangsregelung gilt auch, wenn eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien noch vor dem Jahresende 2017 in Betrieb genommen wird. Innerhalb von neun Monaten muss dann ein Förderantrag gestellt werden, um diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Planungsleistungen dürfen weiterhin vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden.
Die Änderung des Antragsverfahrens im Marktanreizprogramm dient der geplanten Angleichung der Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien. Das Förderverfahren soll für Antragsteller klarer und transparenter werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit.