Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus News

Neues Naturschutzgesetz: Mehr Rückenwind für erneuerbare Energien?

Das neue Bundesnaturschutzgesetz betrifft auch den Ausbau der Windkraft. Während Artenschützer protestieren, ändert sich das bisherige Recht nicht, sagt das BMUB.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag Abend (22. Juni) die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Damit will das Bundesumweltministerium (BMUB) auch den Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich voranbringen.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das Vorhaben stößt auf heftigen Widerstand der Deutschen Wildtierstiftung, die schon länger gegen Windenergieanlagen kämpft. „Mit der beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen wie z.B. von Windkraftanlagen geltendes Gesetz zum Schutz von Arten aufweicht“, heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung. Tote Adler unter Windenergieanlagen, Feldhamster unter Beton eingeschlossen seien in Zukunft kaum mehr ein Problem. Mit der Neuregelung des Paragraph 44 in dem Bundesnaturschutzgesetz sei es jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen Wildtiere getötet werden. „Besonders der neue Ausdruck der Signifikanz ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken“, moniert Dr. Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Der Tod von Schwarzstorch, Wespenbussard und seltenen Fledermäusen werde nun als unvermeidbar dargestellt und damit quasi legalisiert.


Dem hält das BMUB entgegen: „Wir haben die etablierte und allgemein anerkannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in das Gesetz aufgenommen. Das bedeutet: Mit dem Gesetzentwurf ändert sich an der Rechtslage nichts.“ Dabei habe das BMUB die langjährige und eingeführte sogenannte Signifikanzrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgegriffen. Danach liege ein Verstoß gegen das Tötungs- und Verletzungsverbot nur vor, wenn die ein Bauvorhaben das Tötungsrisiko betroffener Arten signifikant erhöhe. „Es kann nie verhindert werden, dass ein einzelner Vogel in ein Windrad, gegen eine Fensterscheibe, in eine Stromleitung oder ein Fahrzeug fliegt“, erklärt das BMUB. Das Gericht sage daher nicht, dass ein einzelner Käfer über einem Projekt stehe, sondern es dürfe kein deutlich steigendes Risiko geben, dass Tiere zu Schaden kommen. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung diene dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sie soll sicherstellen, dass ein unvermeidbarer Verlust einzelner Tiere durch ein Vorhaben nicht automatisch und immer zu einem Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Verbot führe.

Anders, als es die Wildtierstiftung darstellt, werde die Windkraft mit der Gesetzesnovelle nicht privilegiert. Es gäbe keine Sonderregelung für die Windkraft. Die Gesetzesbegründung stelle lediglich klar, dass die artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung auch für Vorhaben privater Träger in Betracht komme. Eine Energiewende zulasten des Artenschutzes finde daher nicht statt.


In dem Zusammenhang mit der Novelle hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks am Samstag auch fünf Leitlinien für einen naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien vorgestellt. Dazu gehören ein schonender und standortoptimierter Ausbau der Windenergie an Land und See, die Nutzung von Biomasse aus Rest- und Abfallstoffen sowie eine naturverträgliche Nutzung der Wasserkraft. „Diese Leitlinien werden auch bisher schon zunehmend bei der Energiewende berücksichtigt, müssen aber für die weitere Entwicklung hin zu einer komplett erneuerbaren Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten noch stärker verankert werden“, fordert das Ministerium. Damit sei eine komplett erneuerbare Energieversorgung in Deutschland im Einklang mit der Natur möglich.


Noch ist die Novelle des Bundesumweltministeriums nicht beschlossen. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.