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Nur 500 neue Windräder im ersten Halbjahr

Der Zubau neuer Windenergieanlagen ist in den ersten sechs Monaten wie erwartet stark zurückgegangen. Der Markteinbruch passt nicht zum Ausbauziel der Bundesregierung, mahnt die Branche.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Rekordausbaujahr 2017 für die Windenergie an Landin Deutschland geht der Zubau im Jahr 2018 erwartungsgemäß zurück. Die von der Deutschen WindGuard erhobenen Zahlen ergeben einen Bruttozubau im ersten Halbjahr 2018 von 1.626 MW bzw. 497 neuen Anlagen. Der Nettozubau, der auch den Abbau alter Anlagen berücksichtigt, betrug 1.505 MW. Dies entspricht einem Rückgang des Bruttozubaus um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 2.281 MW.


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Zubau beruhte auf Überhängen


Die Installation der neuen Anlagen  ist im Wesentlichen auf die Übergangsregelung des alten EEG zurückzuführen, erklärt der Bundesverband Windenergie (BWE). In den Auftragsbeständen würden die Auswirkungen des Fehlers sichtbar, nicht genehmigte Projekte in den Ausschreibungen zuzulassen. „Natürlich ist ein ambitionierter und dynamischer Heimatmarkt die Voraussetzung für Exporterfolge im wachsenden Weltmarkt. Die Ziele des Koalitionsvertrags und der neue Rahmen aus der EU-Energiepolitik sind richtig. Was die Industrie nun benötigt, ist eine stringente Umsetzung in Ausschreibungsmengen und Ausbauzahlen“, fordert Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems.


Für das Gesamtjahr 2018 rechnet die Branche weiterhin mit einem Zubau von 3.300 bis 3.500 MW, während im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2017 rund 4.600 MW zugebaut wurden. Der Markteinbruch passe laut BWE nun aber nicht mehr zu dem im Koalitionsvertrag fixierten 65-Prozent-Ziel für erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030.


Genehmigungen fehlen


„Die Energiewende scheitert nicht an den Kosten, sondern wird durch fehlende Genehmigungen ausgebremst. Gegenwärtig erleben wir hier einen dramatischen Einbruch“, schildert BWE-Präsident Hermann Albers. Teilweise seien die Verfahren nicht mit Nachdruck geführt worden, weil zu lange offenblieb, ob die Genehmigung als Grundlage für die Teilnahme an Ausschreibungen bestehen bleibt. Gleichzeitig zögen sich die Verfahren immer mehr in die Länge. Gut 10.000 MW Windleistung stecken aktuell mehr oder weniger im Verfahren fest, beklagt der BWE.


Um für neuen Schwung zu sorgen, wäre es u.a. erforderlich, das Ziel zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie an Land in das Raumordnungsgesetz aufzunehmen, fordert Albers. „Mit der Regelung, die BImSchG-Genehmigungen bis Ende kommenden Jahres als Qualifikation für Gebote zu verlangen, ist ein wichtiger Schritt hin zur Korrektur des entscheidenden Fehlers im EEG 2017 gemacht. Nun muss schnell ein Teil der Sonderausschreibungen des Koalitionsvertrags eingesetzt werden, um die im Jahr 2019 drohende Ausbaulücke zu mildern“, fordert Zelinger.



Weiterbetrieb: Neue Herausforderungen ab 2020


Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sonderausschreibungen bleiben genauso erforderlich wie ein gesetzlich verankertes Mengengerüst zur Erreichung der 2030er Ziele. Dabei muss es möglich sein, flexibel auf die Entwicklung ab 2021 zu reagieren, wenn installierte Leistung sukzessiv aus dem Vergütungssystem des EEG fällt. Bis 2025 muss für Anlagen mit einer Gesamtleitung von 16.000 MW entschieden werden, ob ein Weiterbetrieb wirtschaftlich darstellbar ist. „Aktuell besteht nur für knapp die Hälfte der Anlagen eine Chance auf Repowering. Hier ist die Landespolitik gefordert, bestehende Standorte mit hoher Akzeptanz nutzbar zu halten. Angesichts bereits getätigter Investitionen in die Netzinfrastruktur liegt das auch im Interesse der Netzbetreiber“, sagt Albers.



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