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Ökostromanlagen machen sich selbst das Leben schwer

Ein starkes Wachstum von Ökostromanlagen sorgt für sinkende Strompreise. Daher müssten ein CO₂-Preis oder bessere Rahmenbedingungen für privaten Stromverkauf für mehr Wettbewerbsfähigkeit sorgen, fordert Aurora Energy Research.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien an der Erzeugungskapazität bis 2030 auf 65 Prozenterhöhen; bisher waren 50 Prozent geplant. Gleichzeitig hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier kürzlich angekündigt, dass neue Anlagen für erneuerbare Energien bereits in fünf Jahren ohne Subventionen marktfähig sein würden. Doch beides zu erreichen könnte schwierig werden, zeigt eine Studie des Energiemarktanalysten Aurora Energy Research.


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Wind- und Solaranlagen sorgen für sinkenden Strompreise


Grund: Besonders in wind- und sonnenreichen Zeiten sinkt der Marktpreis für Strom und damit die Einnahmen der Betreiber - und dies umso mehr, je höher die Zahl der Anlagen ist. Der ambitionierte Ausbau erneuerbarer Kapazitäten, wie ihn die Regierung beschlossen hat, könnte somit die Wettbewerbsfähigkeit neuer Anlagen um mehrere Jahre verzögern. „Unsere Berechnungen zeigen: Wenn der Anteil der Erneuerbaren im Jahr 2030 von 50 auf 65 Prozent erhöht wird, sinken die Einnahmen eines typischen Windkraftwerks am Strommarkt um ein Drittel", sagt Manuel Köhler, Managing Direktor von Aurora Energy Research Deutschland. „Das lässt sich selbst unter sehr optimistischen Annahmen zur weiteren Kostensenkung von Erneuerbaren nur schwer wieder wettmachen."


CO₂-Mindestpreis würde Wettbewerbsfähigkeit steigern


Um das ehrgeizige Ziel dennoch zu erreichen, müsse die Regierung entweder die bisherige Subventionspolitik fortsetzen oder die regulatorischen Rahmenbedingungen massiv verbessern. "Dazu gehört nicht nur eine Lösung für das Problem der Kannibalisierung des Marktpreises", sagt der Experte. "Es betrifft auch die Finanzierung und vertragsrechtliche Fragen."



Als mögliche Maßnahme nennt die Studie unter anderem den Mindestpreis für CO₂, den die Bundesregierung bisher ablehnt. Diese untere Preisgrenze für jede Tonne emittiertes CO₂ würde den EU-weiten Handel mit Emissionszertifikaten ergänzen und den Betreibern CO₂-freier Kraftwerke Mindesteinnahmen garantieren. Die Aurora-Analyse zeigt, dass der Mindestpreis für CO₂ mehr als ein Viertel der Einnahmen eines Windkraftwerks absichern würde. Dadurch würde zudem die Finanzierung erneuerbarer Anlagen mit Fremdkapital erleichtert, denn abgesicherte Einnahmen gewährleisten Geldgebern eine störungsfreie Darlehensrückzahlung und senken so die Kapitalkosten.


Power Purchasing Agreements (PPA) als Lösung


Eine weitere Maßnahme wäre ein vereinfachter gesetzlicher Rahmen für Langfristabnahmeverträge, so genannte Power Purchasing Agreements (PPA). Google hat zum Beispiel für seine Datencenter im finnischen Hamina ein PPA für den Strom einer schwedischen Windfarm abgeschlossen, das deren Betreiber Einnahmen zusichert, ohne auf staatliche Subventionen angewiesen zu sein. „Ähnliche Verträge sind weltweit verbreitet und fungieren als Treiber für den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne staatliche Unterstützung“, sagt Köhler. In Deutschland seien langfristige PPAs dagegen noch nicht etabliert: „Unter den Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gab es schlicht keinen Bedarf dafür.“


PPAs würden das Risikoprofil und die Finanzierbarkeit von Erneuerbare-Energien-Projekten erheblich verbessern und so mehr Marktkräfte in den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik & Co. bringen. Dazu müssten allerdings bestehende regulatorische Hürden beseitigt werden, etwa dass Verträge mit langfristigen Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren stets gesonderte Verhandlungen benötigen, da sie bisher nicht im AGB-Recht verankert sind. Wenn in den kommenden Jahren bei Altanlagen die staatliche Förderung ausläuft, wird sich der PPA-Markt in Deutschland beleben. Spätestens dann sollte der Gesetzgeber die regulatorischen Rahmenbedingungen dafür geschaffen haben.



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