Mit einem Gesetzespaket hat der Bundestag Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beschlossen. Dieser umfasst auf Drängen des Fachverbandes Biogas auch Regelungen zum Güllebonus im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag stellt jetzt sicher, dass Biogasanlagenbetreiber ihren Güllebonus nicht verlieren, wenn es bei einem Ausbruch der ASP zu Einschränkungen bei der Güllelieferung kommt.
Seuchenfall hätte Biogasanlagen bedroht
„Der zu befürchtende Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland hatte die EEG-Vergütung hunderter Anlagenbetreiber bedroht, die Gülle einsetzen“, erklärt der Fachverband Biogas. Denn hätten Anlagenbetreiber aufgrund von Sperrgebieten nach Ausbruch der ASP den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen können, drohte ihnen der endgültige Verlust des Güllebonus.
Mit dem Bundestagsbeschluss sollen Anlagenbetreiber nun lediglich vorübergehend den Anspruch auf den Güllebonus verlieren. Die Regelung besagt, dass Anlagenbetreiber in der Zeit einer tierseuchenrechtlichen Anordnung zuzüglich 30 Tage keinen Güllebonus ehalten für die Anzahl Kalendertage, in denen der Mindestanteil an Gülle nicht eingehalten werden konnte. Nach dem Beschluss des Bundestags muss zwar der Bundesrat der Regelung noch zustimmen. Das ist aber nach Einschätzung des Fachverbandes nur noch reine Formsache, zumal der Bundesrat selbst bereits entsprechende Vorschläge eingebracht hatte. „Mit der Zustimmung des Bundesrats wird dann ein wichtiger Schritt getan sein für die Existenzsicherung von Anlagenbetreibern, die Gülle einsetzen“, resümiert der Verband.