Die Bundesnetzagentur wird die Vergütung für Solarstrom in den kommenden zwei Monaten nicht kürzen.
Normalerweise muss die Behörde die Fördersätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen monatlich anpassen. Dabei richtet sie sich nach dem Zubau der vergangenen zwölf Monate. Bewegt sich dieser innerhalb der Zielvorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, senkt die Bundesnetzagentur die Vergütung um ein halbes Prozent pro Monat. Die Kürzung fällt noch deutlicher aus, wenn der Zubau das Ziel überschreitet.
Wird das Ziel unterschritten, sinkt die Vergütung weniger stark. Werden die Ziele um mehr als 900 Megawatt verfehlt, bleibt die Vergütung gleich. Beträgt die Differenz mehr als 1.400 Megawatt steigt die Vergütung sogar.
Im vergangenen Jahr hat die Solarbranche insgesamt Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 1,42 Gigawatt installiert. Geplant war aber ein Zubau von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Damit hat die Regierung ihr Ziel um 900 Megawatt verfehlt, die Vergütung bleibt daher zunächst stabil.
Mehr Infos zur Vergütung finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v
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