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Solarwirtschaft begrüßt Kabinettsbeschluss zu Mieterstromgesetz

Das Bundeskabinett hat gestern das sogenannte Mieterstromgesetz beschlossen, mit dem die Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit preiswertem Solarstrom gezielt angereizt werden soll. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundeskabinett hat gestern das sogenannte Mieterstromgesetz beschlossen, mit dem die Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit preiswertem Solarstrom gezielt angereizt werden soll. Die Reaktionen darauf fallen unterschiedlich aus. Hintergrundinfos dazu finden Sie auch hier: Mieterstrommodell


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Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Der Kabinettsbeschluss bestärkt unsere Hoffnung, dass noch in dieser Legislaturperiode wichtige Hemmnisse für solare Mieterstromangebote fallen. Dann könnten endlich auch Mieter vom preiswerten Solarstrom direkt profitieren. Das wäre ein wichtiger Schub für die Energiewende in den Ballungsräumen und ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Viele Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dürften dann bereit sein, bislang weitgehend ungenutzte Dachflächen der Innenstädte solartechnisch zu erschließen und attraktive Mieterstromtarife anzubieten.“


Damit solare Mieterstromprojekte nun aber tatsächlich zum Standard im Neubau und Bestand werden können, sind nach BSW-Auffassung am Gesetzesentwurf einige Nachbesserungen vorzunehmen. So sollten nach Verbandssicht Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten für diese unverhältnismäßig, wenn sie z.B. Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.


Kritik von den Grünen


Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik vom Bündnis 90/Die Grünen geht noch stärker mit dem Beschluss ins Gericht: „Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode alles getan hat, um die Energiewende in Bürgerhand zu sabotieren. Nun will sie kurz vor der Wahl den Mieterinnen und Mietern eine Möglichkeit einräumen, von der Energiewende zu profitieren.“ Doch wie so oft springe die Bundesregierung mit ihrem Mieterstromgesetz zu kurz.


Die Bundesregierung wolle eine Förderung von Mieterstrom nur innerhalb eines Hauses ermöglichen. Die Versorgung eines ganzen Häuserblocks sei hingegen nicht vorgesehen. Damit würden die Bewohner von Häusern ohne geeignete Dachfläche weiter in die Röhre schauen. „Zudem verweigert die Regierung Gewerbebetrieben die Teilhabe am Mieterstrom. Das ist besonders unsinnig, da gerade Supermärkte, Werkstätten oder Bürogebäude häufig über große Dachflächen verfügen und anliegende Gewerbetreibende gut mit sauberem Solarstrom versorgen könnten“, so Verlinden.


Kosten unterschätzt


"Ein klug gestaltetes Mieterstrommodell kann ein sinnvoller Baustein sein, um die Akzeptanz für die Energiewende zu steigern. Es kommt aber sehr darauf an, wie dieses Instrument ausgestaltet ist. Auf keinen Fall darf es zu einer Umverteilung der Lasten und zu sozialer Ungerechtigkeit führen", kritisiert der Bundesverband der Deutschen Energiewirtschaft (BDEW). Der aktuell diskutierte Gesetzentwurf würde aber genau das bewirken: "Wenige privilegierte Haushalte würden von den Netzentgelten befreit werden, während viele andere draufzahlen", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.


Laut Gesetzentwurf soll der auf geeigneten Mietwohngebäuden produzierte und selbstgenutzte PV-Strom von den Netzentgelten befreit werden. Der BDEW hat die Auswirkungen des vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Mieterstrommodells auf die Höhe der Netzentgelte berechnen lassen. Das Resultat: Vor allem in Städten mit einer hohen Anzahl geeigneter Mietwohngebäude sowie Regionen mit verhältnismäßig hohen Netzentgelten wäre mit einem deutlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen. Denn angesichts der Einsparmöglichkeiten bei Netzentgelten und den weiter geplanten Befreiungen von Konzessionsabgaben, Stromsteuern und KWKG-Umlage wäre das Mieterstrommodell dort besonders attraktiv.



Würden beispielsweise in Berlin 20 Prozent der geeigneten Mietwohngebäude das Mieterstrommodell nutzen, könnte das zu einem Anstieg des Netzentgelt-Grundpreises um über 13 Prozent führen. Der Netzentgelt-Arbeitspreis könnte um neun Prozent steigen. In Hamburg und Schwerin wäre in diesem Szenario ein etwas moderaterer Anstieg der Netzentgelte zu erwarten: In Hamburg könnte der Grundpreis um über neun Prozent und der Arbeitspreis um über sechs Prozent steigen. In Schwerin könnte der Preisanstieg bei jeweils etwa elf Prozent liegen. Bei einer höheren Marktdurchdringung oder einem Anstieg der Netzentgelte infolge des Netzausbaus würden die Umverteilungseffekte deutlich höher ausfallen.



"Die Mehrheit der deutschen Mieter würde vom aktuell geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren. Im Gegenteil: Sie würden es über Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren. Das Resultat wäre eine erhebliche Umverteilung zwischen den Mietergruppen. Das Ziel ‚Akzeptanzsteigerung‘ wird die Politik mit diesem Konzept beim Gros der Bevölkerung gewiss nicht erreichen. Ganz abgesehen davon, dass es sich nicht in eine konsistente Energiepolitik eingliedert", so Kapferer.


BDEW schlägt neues Modell vor


Damit ein größerer Anteil der Mieter von der Energiewende profitieren kann, hat der BDEW eigene Vorschläge entwickelt: Der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Mietwohngebäuden sollte ausschließlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden. Das ließe sich über Ausschreibungen im vereinfachten Verfahren organisieren. Da die Kosten des EEG bundesweit auf alle Verbraucher umgelegt werden, wäre diese Herangehensweise kosteneffizient und sozial gerecht.



Soll der Strom aus der PV-Dachanlage direkt an den Mieter geliefert werden, könnte dies per Direktvermarktung im EEG ohne Zusatzkosten erreicht werden. Hierbei könnten auch die im EEG 2017 eingeführten regionalen Herkunftsnachweise ausgestellt werden.


Kostenlose Infos zum Thema Solarer Mieterstrom bietet der Bundesverband Solarwirtschaft auf dem jüngst mit Unterstützung der Intersolar Europe eingerichteten Onlineportal www.sonneteilen.de.

 

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