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Sonderausschreibungen für Wind und Solar noch in diesem Herbst geplant

Die Bundesregierung will in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag vorlegen, wie Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergie aussehen könnten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will noch in diesem Herbst einen Vorschlag vorlegen, wie Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solarenergieaussehen können. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Diese Sonderausschreibungen hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt: Damit sollen acht bis zehn Millionen Tonnen CO₂ zum Klimaschutzziel 2020 beitragen. „Hier sollen je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020“, kündigt der Koalitionsvertrag an. Voraussetzung sei die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.


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Netzausbau als Schlüssel


Vor allem die Windenergiebranche drängt auf diese Sonderausschreibung, weil sie einen Teil des Zubaurückgangs auffangen könnte, der sich aufgrund des neuen Ausschreibungssystems in diesem Jahr ergeben hat.


Ein weiterer Netzausbau sei eine der Schlüsselmaßnahmen, um die Energieziele für 2030 zu erreichen, bekräftigt die Bundesregierung weiter. Derzeit werde analysiert, wie hoch der Ausbaubedarf ist. Zur Frage, warum das Netz nicht im Einklang mit den erneuerbaren Energien ausgebaut wurde, heißt es, dabei habe auch die "Frage der öffentlichen Akzeptanz eine wichtige Rolle" gespielt.


Beschränkung des Einspeisevorrangs im Gespräch


Die Bundesregierung listet weiter Möglichkeiten der Kosteneinsparungen auf. Dabei prüfe sie derzeit auch Vorschläge aus einer Studie, in der von Sparpotenzial durch eine "moderate Relativierung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien und KWK-Anlagen" die Rede ist.


Die „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“ ist laut Koalitionsvertrag Voraussetzung für die vorgesehenen Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie eines Offshore-Windenergiebeitrags, die wirksam werden bis 2020. Die Bundesregierung strebt an, in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag vorzulegen, wie Sonderausschreibungen unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Netze ausgestaltet werden können.


Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung einen „ambitionierten Maßnahmenplan zur Optimierung der Bestandsnetze und zum schnelleren Ausbau der Stromnetze“ erarbeiten sowie einen Vorschlag für die Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes vorlegen. Die Bundesnetzagentur hat bereits im Netzentwicklungsplan 2017 bis 2030 so genannte Ad-hoc-Maßnahmen genehmigt, die die Netzbetreiber spätestens bis zum Jahr 2023 umsetzen wollen und die helfen werden, Netzengpasskosten spürbar zu reduzieren. Daneben könne auch die bessere Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten dazu beitragen, die Netzengpasskosten zu reduzieren.



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