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Speicherprogramm schließt Landwirte aus!

Das am 1. März neu gestartete Solar-Speicherprogramm der Bundesregierung gilt – anders als das Vorgängerprogramm – nicht für Landwirte.

Lesezeit: 1 Minuten

Böses Erwachen in dieser Woche für Landwirte: Das neue Förderprogramm für Solarspeicher, das am 1. März neu gestartet ist, schließt Landwirte aus. Wie die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt gegenüber top agrar bestätigte, unterliegt das Programm der Allgemeinen De-minimis-Verordnung der EU nach Komponente 1, nach der landwirtschaftliche Betriebe von der Förderung ausgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen nur:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, 
  • freiberuflich Tätige, 
  • natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Damit unterscheidet sich die Förderung von dem Vorgängerprogramm, das Ende 2015 auslief.

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