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Stimmen zur Ausschreibung: Änderungsbedarf beim EEG bleibt

Zu den Ergebnissen der zweiten Ausschreibungsrunde für die Bioenergie ziehen die Bioenergieverbände eine insgesamt durchwachsene Bilanz.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Gesetzgeber muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)dringend ändern, um das Potenzial der Bioenergie besser zu nutzen. Das fordern die Bioenergie-Branchenverbände angesichts der Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für die Bioenergie.


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Teilnehmerkreis verbreitert


Nach anfänglicher Zurückhaltung bei der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2017 ist die Anzahl der Bieter bei der jetzigen Runde erwartungsgemäß gestiegen. Insgesamt waren 79 Gebote in einem Umfang von knapp 77 Megawatt (MW) erfolgreich. Die Ausschreibungsergebnisse würden zeigen, dass sich die Biogas- und die Holzbranche  mehr und mehr auf das neue Verfahren einstellen und trotz schwieriger Rahmenbedingungen zukunftsfähige Anlagenkonzepte hätten.


Bemerkenswert sei in dieser zweiten Ausschreibungsrunde auch, dass nicht nur Anlagen erfolgreich waren, die Rest- und Abfallstoffe einsetzen, sondern auch solche, die nachwachsende Rohstoffe nutzen. Für letztere lag die EEG-Vergütung bisher deutlich höher, sodass hier eine signifikante Kostensenkung erreicht werden konnte.


Nachbesserungsbedarf bei EEG-Ausschreibungen


Mit knapp 77 MW lag die Menge der Gebote, die einen Zuschlag erhalten haben, unter der ausgeschriebenen Menge von rund 225 MW installierter Leistung. Dies war laut der Bioenergieverbände ebenfalls zu erwarten: Hier wirken sich die niedrigen Gebotshöchstwerte, insbesondere für Neuanlagen, aber auch für Bestandsanlagen, aus. Nur wenige Anlagenkategorien und –größen seien in der Lage, nach derart drastischen Vergütungskürzungen weiter rentabel zu wirtschaften. Auch ein Jahr nach den ersten Erfahrungen ließen die diesjährigen Ergebnisse also immer noch den gleichen Verbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign erkennen wie 2017, kritisieren die Verbände.


Um den wichtigen Beitrag der flexiblen Bioenergie zur Stabilisierung des Energiesystems zu nutzen, müsse der Gesetzgeber daher nachbessern.  Die Bioenergieverbände hatten Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht, mit denen ohne zusätzliche Kosten die Attraktivität der Ausschreibungen erhöht und damit die Zahl der Gebote sowie der Wettbewerb im Verfahren gesteigert werden könnte. Damit ließe sich das Potenzial der Bioenergie voll ausschöpfen.



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