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Stimmen zur zweiten Ausschreibungsrunde: Sieg der Spekulanten?

Das Ergebnis der zweiten Ausschreibungsrunde zur Windenergie wirft viele Fragen auf. Zweifel gibt es u.a. an der Realisierungsquote.

Lesezeit: 4 Minuten

Auch in der zweiten Ausschreibungsrunde zur Windenergie an Land haben Bürgerwindprojekte 95% der bezuschlagten Menge dominiert. „Damit erhöht sich die Unsicherheit, ob der Zubaukorridor in den Jahren nach 2018 sowohl zeitlich als auch hinsichtlich des Volumens erreicht werden kann“, befürchtet der Bundesverband Windenergie (BWE). Denn Bürgerenergieprojekte können sich in diesem Jahr noch ohne Genehmigung an der Ausschreibung beteiligen. Diese jetzt bezuschlagten Projekte sind also noch überwiegend nicht genehmigt. Sollten diese nicht erteilt oder die Projekte um Jahre verzögert werden, sind Strukturbrüche absehbar. Bürgerenergieprojekte können sich mit der Umsetzung zwei Jahre länger Zeit lassen und bei der Gebotsabgabe mit einer noch nicht auf dem Markt etablierten Anlagentechnik kalkulieren. Demgegenüber stehen bereits genehmigte Anlagen heutiger Technik mit einer Gesamtleistung von weit über 1000 MW, die aufgrund fehlender Zuschläge nicht realisiert werden können.


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Zudem bewegt sich der Preis steil nach unten. Der durchschnittliche Zuschlagswert von 4,28 ct/kWh mache den starken Wettbewerbsdruck deutlich. Wie sich dieser Preisdruck auf die tatsächliche Realisierung auswirken wird, wird sich laut BWE frühestens in zwei Jahren beurteilen lassen.


Eine weitere Auffälligkeit ist, dass sich ein hoher Anteil der Zuschläge in dieser Gebotsrunde auf den Osten Deutschlands konzentriert. „Wie bereits bei den Ausschreibungen für Solaranlagen zeigt dies, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielt“, analysiert die Bundesnetzagentur.

Während sich im 1. Halbjahr 2017 gut 45 Prozent des getätigten Ausbaus auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen konzentrieren, schneiden diese Bundesländer mit 12 Prozent der in dieser Runde bezuschlagten Gebote schlechter ab. Kein einziges Gebot aus Nordrhein-Westfalen ist in der zweiten Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land erfolgreich gewesen. 63 Prozent des Volumens gingen in die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.


Die genauen Ursachen dafür müssten laut BWE jetzt analysiert werden. „Zum einen ist das Ausschreibungsvolumen unzureichend, zum anderen scheinen die Korrekturfaktoren im Referenzertragsmodell nicht stimmig zu sein“, sagt der BWE. Der Verband sieht die Gefahr, dass es durch die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Abriss beim Ausbau der Windenergie kommt. Die Politik dürfe nicht riskieren, dass die technologische Spitzenposition, die deutsche Unternehmen in rasch wachsenden internationalen Märkten haben, gefährdet werde.


„Die zweite Ausschreibungsrunde Wind an Land ist für NRW ein Fiasko. Sollte sich dies so fortsetzen, bedeutet das nichts Gutes für die Energiewende hierzulande“, sagte Dipl. Ing. Reiner Priggen, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).


Ob die Pläne der neuen Landesregierung hier schon ihre Schatten vorauswerfen würden, sei derzeit noch ungewiss. Klar sei allerdings: Die Rahmenbedingungen für die Windenergie in NRW dürften nicht wie geplant auch noch verschärft werden. „Während ganz Deutschland über Dieselgate und die Luftqualität in den Städten diskutiert, droht NRW – der deutsche Ballungsraum schlechthin – zurück in die Vergangenheit zu stolpern“, warnt Priggen.

Erfreulich sei, dass die Preisentwicklung bei den Erneuerbaren Energien unverändert deutlich nach unten geht. Während Strom aus neuen Kohlekraftwerken etwa 8 ct/kWh kostet, liege der Preis für Windenergie im Binnenland bei nur noch 4,3 ct/kWh. Priggen ergänzte: „Der aktuelle Gebotspreis zeigt, dass die Windenergie ein Preisniveau erreicht hat, welches eine weitere Begrenzung des Ausbaus nicht rechtfertigt. Wir brauchen jetzt mehr erneuerbare Energien, um den Herausforderungen von morgen, wie der E-Mobilität, zu begegnen!“


Mit einem Preisverfall von rund 25 Prozent zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde zeige sich der Markt allerdings konfus. Fragen nach spekulativen Geboten oder einer Marktbereinigung drängen sich auf, wie Fachleute der Branche vermuten: Über zwei Drittel des gesamten jetzt bezuschlagten Volumens entfällt auf sogenannte Bürgerenergieprojekte, hinter denen nur ein einziges Unternehmen steht. Hier scheint laut LEE NRW ein Systemfehler vorzuliegen, der dringend behoben werden müsse, um die bisherige Akteursvielfalt und damit die Akzeptanz für die Energiewende nicht zu gefährden.


Nach der ersten Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur übrigens die erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen wurde.

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