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Tief Alex sorgt für Windstrom-Rekord

Das Sturmtief Alex hat für einen neuen Windenergierekord in Deutschland gesorgt. Am 3. Januar 2017 erzeugten die hiesigen Anlagen Strom mit einer Leistung von knapp 36.000 Megawatt (MW), so viel Strom wie noch nie in Deutschland.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Sturmtief Alex hat für einen neuen Windenergierekord in Deutschland gesorgt. Am 3. Januar 2017 erzeugten die hiesigen Anlagen Strom mit einer Leistung von knapp 36.000 Megawatt (MW), so viel Strom wie noch nie in Deutschland. Das ist mehr als das Dreifache der aktuellen Leistung aller aktiven Kernkraftwerke in Deutschland. Darauf weist das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) aus Münster hin.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Deutsche Energie-Agentur (dena), die Rahmenbedingungen für Pumpspeicherwerke zu verbessern. Pumpspeicherwerke könnten bei einem starken Überangebot von Strom aus schwankenden Quellen wie Wind- und Solarenergie maßgeblich zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie überschüssige Energie in großen Mengen aufnehmen und in Zeiten geringeren Stromangebots abgeben. Es gelte jetzt, die Rahmenbedingungen für Stromspeicher weiterzuentwickeln, um einen wirtschaftlichen Betrieb auch in Zukunft zu sichern. Pumpspeicherwerke würden zum Beispiel über die sogenannte Letztverbraucherregelung mit nicht sachgerechten Abgaben belastet.

 

„Pumpspeicherwerke und andere Speichertechnologien sind unverzichtbar für die Integration volatiler erneuerbarer Energien“, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Sie wirken als Puffer zum Ausgleich von Schwankungen des Stromangebots und der Nachfrage. Außerdem tragen sie maßgeblich zur Netzstabilität insgesamt bei. Damit wir diese Schlüsseltechnologie für die Energiewende in vollem Umfang nutzen können, müssen wir jetzt günstige Rahmenbedingungen schaffen und möglichst auch Investitionen in neue Anlagen anregen. Es ist zum Beispiel nicht sinnvoll, Speicher als Letztverbraucher einzustufen und sie mit nicht sachgerechten Entgelten und Umlagen über Gebühr zu belasten. Leider wurde dies bei der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nicht angemessen berücksichtigt. Stromspeicher sollten im Energiewirtschaftsgesetz als eigenes Element definiert und von allen Letztverbraucherabgaben befreit werden.“

 

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