Die Verbraucher werden sich nun doch am Ausbau der Windkraft auf hoher See (Offshore) beteiligen müssen. Das hat heute morgen das Bundeskabinett beschlossen. Zwar war Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in der vergangenen Woche dagegen Sturm gelaufen, konnte aber lediglich kleine Korrekturen am Gesetz durchsetzen.
Konkret geht es um den Fall, wer für den Schaden aufkommt, wenn ein Windpark auf dem Meer nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden kann. Die Regierung geht davon aus, dass die bislang ungeklärte Rechtslage viele Investoren davon abhält, in die Offshore-Stromproduktion einzusteigen. Denn nach wie vor erweist sich der Ausbau der Leitungsnetze als Nadelöhr.
Zehn Euro pro Jahr
Daher hatten Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und sein Amtskollege aus dem Umweltressort, Peter Altmaier, vorgeschlagen: Einen Großteil des Schadens sollen die Bürger durch einen Aufschlag auf die Stromrechnung mittragen. Diesen Vorschlag hat das Kabinett nun gebilligt.
In dem Beschluss von heute morgen heißt es aber: Der Aufschlag beträgt maximal 0,25 Cent je Kilowattstunde. Zuletzt waren höhere Summen im Gespräch. Aigners Kritik hatten dann aber offensichtlich zu einem Umdenken geführt und die Regierung senkte die Höchstgrenze ab.
Für einen Durchschnittshaushalt bedeutet die aktuelle Regelung Mehrkosten von rund zehn Euro pro Jahr. (-ro-)