Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung bewährt. Das Gesetz habe bereits in den ersten drei Jahren seines Bestehens den Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältenutzung weiter vorangetrieben, heißt es im ersten Erfahrungsbericht, der den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 umfasst und der vergangene Woche vom Kabinett beschlossen wurde.
Danach entfalte zum einen die Nutzungspflicht ihre Wirkung im Gebäudeneubau; zum anderen trage das im EEWärmeG verankerte Marktanreizprogramm wesentlich zur Erhöhung der Anteile der erneuerbaren Energien im übrigen Wärmemarkt bei, insbesondere im Gebäudebestand. In ihrem Bericht beziffert die Regierung den Anteil der regenerativen Energien am Endenergieverbrauch für Wärme im vergangenen Jahr auf 11 %.
In mindestens der Hälfte aller Neubauten seien erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung eingesetzt worden. Insgesamt habe es im Neubau zwischen 2009 und 2011 einen Zuwachs an jährlicher Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in einer Größenordnung von 0,6 Terawattstunden (TWh) bis 0,7 TWh gegeben. Erfreulich sei die Entwicklung beim Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien in Wärmenetzen.
Der Biogasrat+ kritisierte, der Bundesregierung fehle der Mut, die Energiewende im Wärmemarkt tatsächlich einzuleiten. „Der technologieoffene Einsatz von Biogas und Biomethan zur direkten Wärmenutzung im Neubau, aber insbesondere im Gebäudebestand kann ein wesentlicher Schlüssel für die Energiewende im Wärmemarkt sein“ betonte der Geschäftsführer des Biogasrat+, Reinhard Schultz. Seiner Auffassung nach hat die Bundesregierung diese Chance mit dem beschlossenen Erfahrungsbericht zum EEWärmeG verpasst.
Die Position des Biogasrates ist umstritten. Kritiker halten dagegen, dass Biogas beispielsweise in herkömmlichen Haushaltsheizungen wie Erdgasthermen nicht so effizient verbrannt werden kann, wie in Kraft-Wärme-Kopplung-(KWK)-Anlagen. Die Bundesregierung will daher auch künftig Biogas und Biomethan nur in diesen hocheffizienten Anlagen erlauben. (AgE/ro)