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Wärmegesetz wird erneuert

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) wird im nächsten Jahr novelliert. Das seit 2009 existierende Gesetz sollte eigentlich die Umstellung auf regenerative Energieträger im Wärmemarkt fördern. Es hat sich in seiner jetzigen Form jedoch nicht bewährt. Das ist das Fazit der Tagung „Biomasse im EEWärmeG“, die gestern in Berlin stattfand.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) wird im nächsten Jahr novelliert. Das seit 2009 existierende Gesetz sollte eigentlich die Umstellung auf regenerative Energieträger im Wärmemarkt fördern. Es hat sich in seiner jetzigen Form jedoch nicht bewährt. Das ist das Fazit der Tagung „Biomasse im EEWärmeG“, die gestern in Berlin stattfand.


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Das Bundesumweltministerium erstellt zurzeit als federführende Behörde einen Erfahrungsbericht zu den vergangenen drei Jahren, der bis Ende des Jahres vorliegen soll. Darin soll es auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Gesetzes geben. Das größte Problem sehen Fachleute darin, dass das Gesetz nur für den Neubau gilt. Demnach müssen Besitzer von neuen Häusern einen Mindestanteil von erneuerbaren Energien zur Wärmenutzung erfüllen. Doch der Neubau macht nur 1 % der Gebäude aus. 99 % dagegen sind Altgebäude, die das Gesetz nicht erfasst. „Dazu kommt, dass 75 % der vorhandenen Heizungsanlagen überaltert sind, weil sie vor 1978 gebaut wurden“, ergänzt Dr. Clemens Neumann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Darum wird derzeit stark diskutiert, künftig auch bestehende Häuser einzubeziehen.


Hierbei wird ebenfalls eine EU-Forderung eine wichtige Rolle spielen. Danach sollen Hausbesitzer ab 2015 bei größeren Renovierungen auf ein Mindestmaß an regenerativen Heizungen umstellen. „Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu sichern, brauchen wir aber steuerliche Abschreibungen für diese Investitionen sowie ein konstantes Förderprogramm“, fordert Neumann.


Er bedauert auch, dass Biomasse derzeit zur Erfüllung des EEWärmeG kaum eine Rolle spielt. Er führt dabei den hohen Anteil von 50 % der Wärmebereitstellung zurück, den ein Hausbesitzer beim Einbau einer Biomasseheizung erfüllen muss. Bei anderen Technologien ist der Anteil deutlich niedriger. Darum sind Wärmepumpen sowie Ersatzmaßnahmen wie eine Dämmung des Hauses die  Gewinner des Wärmegesetzes.

Dr. Jan Fischer vom Bundesumweltministerium (BMU) weist diesen Vorwurf zurück. „Der Grund für die geringe Nutzung ist auf die hohen Investitionskosten zurückzuführen. Die Verbraucher sehen nur die teuren Kessel, aber nicht die Gesamtkosten für die Wärme“, setzt er dagegen.


Bei einer Novellierung schlägt das BMU vor, höhere Effizienzkriterien bei Wärmepumpen, der Wärmerückgewinnung, aber auch bei einfachen Holzkesseln einzuführen. Hinrich Neumann

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