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Wind-Ausschreibung deutlich unterzeichnet

Zu der ausgeschriebenen Menge von 670 Megawatt wurden 62 Gebote mit einem Volumen von knapp 400 Megawatt eingereicht. Die Branche fordert Sofortmaßnahmen von der Regierung.

Lesezeit: 4 Minuten

Beim Ausschreibungstermin für Windenergieanlagen an Land am 1. Oktober hatten die Bieter zu der ausgeschriebenen Menge von 670 Megawatt 62 Gebote mit einem Volumen von nur etwa 400 Megawatt eingereicht. Trotz einer theoretisch ausreichenden Zahl an Genehmigungen war die Ausschreibungsrunde deutlich unterzeichnet, teilt die Bundesnetzagentur mit.


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Die meisten Zuschläge gingen nach Süddeutschland


Insgesamt erhielten 57 Gebote mit einem Volumen von 363 Megawatt einen Zuschlag. Davon gingen 9 Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften. Die meisten Zuschläge für Windenergieanlagen gingen nach Bayern (10 für 69 Megawatt), Brandenburg  (9 mit 63 Megawatt), Niedersachsen (6 für 42 Megawatt ) und Nordrhein-Westfalen (6 für 25 Megawatt). 5 Gebote wurden ausgeschlossen. 14 Zuschläge mit 100 Megawatt Volumen gingen an Projekte südlich der Mainlinie (Bayern 10 für 69 Megawatt; Baden-Württemberg 4 für 31 Megawatt).


Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,00 ct/kWh bis zu 6,30 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,26 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung erneut keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.


BWE: Branche braucht Rechtssicherheit



Die deutliche Unterzeichnung der aktuellen Ausschreibung für Windenergie an Land wirft einen Schatten auf die Energiewende, kritisiert der Bundesverband Windenergie (BWE). Die Gründe, warum sich trotz günstiger Bedingungen lediglich 363 MW an der Ausschreibungsrunde beteiligten, seien vielfältig. Festzustellen sei die drastische Verlängerung der Genehmigungsdauer aufgrund steigender genehmigungsrechtlicher Anforderungen, ein Mangel an rechtssicheren Regionalplänen und eine Zunahme von Klagen gegen erteilte Genehmigungen. Angesichts enger Umsetzungsfristen nach einem Zuschlag blockieren juristische Auseinandersetzungen regelmäßig die Teilnahme an Ausschreibungen. Der BWE geht davon aus, dass davon aktuell ca. 400 Megawatt betroffen sind.


„Die Ergebnisse der Ausschreibungen lassen die Sorgenfalten innerhalb der Branche wachsen. Die Hypothek der durch die Fehlsteuerung im Ausschreibungssystem bedingten Zuschläge an Projekte ohne Genehmigungen im Jahr 2017 ist bereits eine große Last. Sie wird zu einem massiven Einbruch des Zubaus in 2019 führen“, beklagt BWE-Präsident Hermann Albers. Nun käme hinzu, dass das Zuschlagsvolumen aufgrund der erschwerten Genehmigungssituation deutlich unter dem ohnehin zu niedrigen Ausbauziel bleibe. Damit setze sich der politisch ausgelöste Einbruch der Windenergie ungebremst fort.


Verband fordert Sofortmaßnahmen:


Der Bundesverband WindEnergie schlägt vor, folgende Maßnahmen schnell gesetzlich umzusetzen:

  1. Die Bundesregierung sollte ein klares Zeit- und Mengengerüst festlegen, mit welchem sich das Ziel 65 Prozent erneuerbarer Energien bis 2030 erreichen lässt. Der dafür erforderliche Ausbaupfad für Wind an Land von jährlich 4.500 bis 5.000 Megawatt wird die erforderliche Planungssicherheit herstellen. Auch Ländern und Kommunen brauchen diese klare gesetzliche Zubauperspektive, um die Flächenbereitstellung daran ausrichten zu können. Das 2-Prozent-Flächenziel für die Windenergie an Land sollte unterstützend in die Grundsätze der Raumordnung im Raumordnungsgesetz des Bundes aufgenommen werden.
  2. Es gelte, Genehmigungshemmnisse zügig zu beseitigen. Dass zwischen Antragstellung und Genehmigung inzwischen regelmäßig mehr als 500 Tage liegen, ist laut BWE ein nicht zu akzeptierender Zustand. Der Bund sollte deshalb prüfen, ob sich das Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Neubau von Energieerzeugungseinheiten erweitert lässt. Dies könnte insbesondere für die Beschränkung auf eine Gerichtsinstanz und die Einziehung von Fristen zur Begründung einer Klage gelten.
  3. Politik und Branche sollten die Notwendigkeit der Energiewende vor Ort gemeinsam  erklären. Der BWE gehe mit einem konkreten Vorschlag zur stärkeren Teilhabe der Standortgemeinde an der Wertschöpfung und einer bundesweiten Kampagne „Die Windkraft – Energie von hier“ bereits in Vorleistung. Die Abgeordneten sind ebenfalls aufgerufen, für die im Koalitionsvertrag vereinbarten politischen Ziele bei den  Menschen zu werben.


VDMA: Länderinitiativen sind kontraproduktiv


„Es muss verlässlicher, aber vor allem einfacher werden, Projekte bis zur Genehmigung zu entwickeln und damit an den Auktionen teilzunehmen,“ sagt Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. Marktrisiko sei wichtig für den Wettbewerb, aber politische Risiken würden Investitionen verhindern.

Der VDMA hält zum Beispiel die aktuellen Länderinitiativen von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zu unberechenbaren und verschärften Genehmigungsregeln für vollkommen kontraproduktiv. Positiv sei dagegen das Engagement von Bund und Ländern mit der Industrie in der Plattform „Genehmigungssituation“ der Fachagentur Wind an Land, in der die aktuell geringe Genehmigungszahl analysiert wird.


Klarheit über Sonderausschreibung nötig


Auch brauche die Branche Klarheit über die Sonderausschreibungen, die im Koalitionsvertrag angekündigt seien. Eine Aufteilung der vier Gigawatt (GW) in realistische Zusatzmengen kann nach Ansicht des VDMA klare Perspektiven geben, ohne das System zu überfordern. Zelinger erinnert an den Sinn des Ausbaus erneuerbarer Energien: „Europa und Deutschland haben Klimaschutzziele, die international verbindlich sind. Wir würden uns auch Exportchancen verbauen, wenn wir kein Leitmarkt mehr wären.“


Für die Sonderausschreibungen für Windenergie an Land schlägt VDMA Power Systems konkret eine Streckung bis zum Jahr 2021 vor. Darüber hinaus soll Netzanschlusspotenzial für eine Sonderausschreibung für Windenergie auf See verwendet werden. Beides könnte einerseits Wettbewerb sicherstellen, den Ausbau aber auch derart voranbringen, dass danach ein klarer Pfad zu den 2030-Ausbauzielen möglich ist.

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