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Wind-Ausschreibungen: Dritte Runde 

Die Vorbereitungen für die dritte und letzte Ausschreibungsrunde in diesem Jahr laufen an. Zum letzten Mal gelten dabei die Privilegien für Bürgerwindparks.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 2.11. startet die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land in diesem Jahr. Gebote können jetzt eingereicht werden. Teilnehmer können für den Ausschreibungstermin am 01.11.2017 noch Gebote bei der Bundesnetzagentur einreichen. Da es sich bei dem Gebotstermin um einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen handelt, verlängert sich die Abgabefrist auf Donnerstag, den 02.11.2017, erläutert die Rechtsanwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig. Die Ausschreibungsbedingungen hat die Bundesnetzagentur wieder auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.


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Ausgeschrieben wird ein Volumen von insgesamt 1.000 MW. Davon entfallen 430,55 MW auf das Netzausbaugebiet. Dabei sind bereits die 108,55 MW, die im Netzausbaugebiet von der letzten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01.08.2017) nicht bezuschlagt wurden.  Der maximal zulässige Gebotswert beträgt erneut 7,00 ct/kWh (bezogen auf den Referenzstandort von 100 %).


Zum letzten Mal gelten bei dieser Runde die Privilegien für Bürgerwindparks. Wie schon bei den vergangenen beiden Ausschreibungsrunden können sich Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beteiligen, bevor sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten. Für die Teilnahme an der Bieterrunde ist lediglich ein Windertragsgutachten für den geplanten Standort nötig. In den ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 getlen die Privilegien nicht mehr. Dann dürfen sich auch Bürgerenergiegesellschaften nur beteiligen, wenn sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen und den Windpark innerhalb der regulären Realisierungsfrist von 30 Monaten in Betrieb nehmen. Bislang hatten Bürgerwindparks 54 Monaten Zeit, um die Anlagen nach einem Zuschlag zu errichten. 


Alle übrigen Bieter dürfen dagegen nur teilnehmen, wenn ihr Projekt bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt und die erteilte Genehmigung bis spätestens 11.10.2017 zum Register gemeldet worden ist.

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