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Windenergie: Denken Sie an die wichtigen Fristen!

Bis Ende Januar 2017 müssen genehmigte Windparks zwingend beim Anlagenregister gemeldet werden. Sonst ist die EEG-Vergütung in Gefahr, warnt der Bundesverband Windenergie.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zeit läuft für künftige Windparkbetreiber: Wer bis zum 31.12.2016 eine Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für ein oder mehrere Windräder erhalten hat, muss die Anlagen zwingend an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur melden. Letzter möglicher Termin dafür ist der 31.01.2017. Nur dann können Anlagenbetreiber noch eine feste Stromvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, wenn die Anlage in den Jahren 2017 und 2018 ans Netz geht.  Wer den Termin verpasst, muss am Ausschreibungsverfahren teilnehmen und sich um einen Zuschlag bemühen, erklärt der Bundesverband Windenergie (BWE).


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Auch ein zweiter Termin ist unbedingt zu beachten, so der BWE: Wer mit einem bis 31.12.2016 genehmigten Projekt am Ausschreibungsverfahren teilnehmen will, muss dies der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen.


In der letzten Sitzungswoche im Dezember hat der Bundestag außerdem erste Änderungen am EEG 2017 beschlossen. Besonders betroffen sind hiervon die Reglungen zu Bürgerenergiegesellschaften. Danach ist es jetzt verboten, Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Stimmrechten abzuschließen oder sonstige Absprachen zu treffen, um die für die Ausnahmegenehmigungen nötigen Voraussetzungen zu umgehen. Neu ist auch, dass sich für Bürgerenergiegesellschaften zwei unterschiedliche Preiszonen (Netzausbaugebiet und übriges Gebiet) ergeben können, wenn sich im Netzausbaugebiet mehr Bürgerenergiegesellschaften um einen Zuschlag bemühen als insgesamt an Ausschreibungsvolumen bereit steht.


Der Bundesverband WindEnergie stellt unter www.wind-energie.de ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung. Zudem bietet der BWE weitere Infotage für alle Akteure der Branche an, um sich umfassend auf alle praktischen Aspekte von der Vorbereitung bis Umsetzung auf Ausschreibungen vorzubereiten. Die Veranstaltungen finden statt in

  • Fulda (11.01.2017),
  • Ulm (23.01.2017),
  • Bielefeld (30.01.2017),
  • Leipzig (06.02.2017),
  • Jena (13.02.2017),
  • Rendsburg (20.02.2017),
  • Schleswig (03.03.2017),
  • Osnabrück (10.03.2017) und

  • Wolfsburg (17.03.2017).

Anmeldungen sind auch für Nichtmitglieder des BWE hier möglich.


Wenn Sie sich allgemein über Windenergie, von einer möglichen Beteiligung bis zu Bau und Betreib einer einer eigenen Anlage informieren wollen, können Sie am 14. Februar 2017 um 19 Uhran dem Windenergie-Webinar von top agrar teilnehmen. Windkraftexperte Heinz Thier von der Gesellschaft „Bäuerliche Bürgerwindparks“ (BBWind) aus Münster gibt hierzu Tipps vor allem aus Sicht der Landwirte. Weitere Infos und Anmeldungemöglichkeiten finden Sie hier.



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