Windenergieanlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen, erhalten ab Januar eine geringere Vergütung: Wie die zuständige Bundesnetzagentur mitteilte, sinkt die Vergütung zum 1. Januar 2018 um 2,4 Prozent. Grund: Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land liegt mit etwa 5.038 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ist der Zubau im Bezugszeitraum von August 2016 bis Juli 2017.
Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist im EEG eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.